Roman Poseck: „Hessen handelt entschlossen gegen digitale Gewalt – mit mehr Kompetenz bei der Polizei, konsequentem Opferschutz und zielgerichteter Prävention.“
Wiesbaden. Der Hessische Landtag hat heute auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD eine Entschließung zur wirksamen Bekämpfung digitaler Gewalt in Hessen verabschiedet. Der Entschließungsantrag würdigt die bereits eingeleiteten Maßnahmen der Landesregierung und bekräftigt den Auftrag, Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung im Bereich digitaler Gewalt weiter auszubauen.
Innenminister Roman Poseck erklärte dazu im Hessischen Landtag: „Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 zeigt, dass Hessen eines der sichersten Bundesländer in Deutschland ist. Die Gesamtzahl der Straftaten ist im vergangenen Jahr erneut gesunken. Doch es gibt Entwicklungen, die uns Sorge bereiten und die wir aufmerksam beobachten und entschlossen bekämpfen müssen. Digitale Gewalt ist ein solches Phänomen. Sie trifft Frauen und Kinder besonders hart. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zugleich den Auftrag erteilt, Prävention, Beratung und den Schutz der Betroffenen dauerhaft zu verankern.
Der vorliegende Entschließungsantrag greift ein wichtiges und aktuelles Thema auf. Ich begrüße ausdrücklich, dass CDU und SPD im Hessischen Landtag hier gemeinsam ein klares Signal setzen. Digitale Gewalt ist kein Randphänomen. Sie betrifft Menschen in ihrem Alltag, verletzt Persönlichkeitsrechte und hat mitunter gravierende psychische und soziale Folgen.
Hessen hat bereits im März dieses Jahres ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen sexualisierte Deepfakes auf den Weg gebracht. Seit dem 1. April 2026 bündelt eine zentrale Ansprechstelle beim Hessischen Landeskriminalamt die polizeiliche Bearbeitung des Phänomens hessenweit. Ein landesweites Lagebild rückt das Thema stärker in den Fokus der Ermittlungsarbeit. Wir stärken die Kompetenzen unserer Polizei, bauen den Opferschutz aus und erweitern bewährte Präventionsprogramme. Wer in Hessen digitale Gewalt ausübt, muss mit konsequenter Strafverfolgung rechnen.
Neben der Strafverfolgung brauchen wir aber auch wirksame zivilrechtliche Instrumente, damit Betroffene die Löschung rechtswidriger Inhalte und die Sperrung von Accounts effektiv durchsetzen können. Ich unterstütze ausdrücklich die auf Bundesebene geplante gesetzliche Neuregelung zum strafrechtlichen Schutz vor sexualisierten Deepfakes, voyeuristischen Bildaufnahmen und Cyberstalking. Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung müssen zusammenwirken.
Wir müssen auch das Bewusstsein für digitale Gewalt schärfen. Hierfür erweitern wir bewährte Präventionsprogramme wie das Format „Digital Natives“ und das Netzwerk gegen Gewalt um den Phänomenbereich. Das Programm „Digitale Native“ verfolgt das Ziel, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden über die Erziehungsinstanzen den verantwortungsbewussten Umgang mit sozialen Medien zu vermitteln und auch strafrechtliche Konsequenzen aufzuzeigen. Gewalt in digitalen Medien ist außerdem ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit des interministeriellen Netzwerks gegen Gewalt.
Das Thema digitale Gewalt wird auch die nächste Innenministerkonferenz in der kommenden Woche beschäftigen. Wir werden uns dort gemeinsam mit den Kollegen der anderen Länder mit der Bekämpfung sexualisierter Gewalt in allen Lebensbereichen befassen. Das ist richtig und wichtig, denn digitale Gewalt macht nicht an Landesgrenzen halt. Wir brauchen abgestimmte Standards und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ländern.“
Die heute verabschiedete Entschließung bekräftigt den Handlungswillen des Hessischen Landtags und begrüßt zugleich die auf EU-Ebene erzielte Einigung, KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen sexualisierter Deepfakes künftig zu verbieten. © HMdIS