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Infoabend über demokratische Werte, Neutralität und Extremismusklauseln / Expertin empfiehlt Überprüfung der Vereinssatzungen

Wie wollen wir in unserem Verein mit Menschen umgehen, die sich demokratiefeindlich äußern? Dürfen sich Vereine politisch positionieren und welche Werte hat unser Verein eigentlich in der Satzung stehen? Um diese Fragen und noch viele weitere ging es an einem Informationsabend für Vereine und Verbände im Bürgerhaus in Beselich-Obertiefenbach.
Die Fachstelle für Demokratieförderung und Extremismusprävention (DEXT) des Landkreises Limburg-Weilburg hatte den Abend organisiert, gemeinschaftlich mit dem Sachgebiet Sport und Ehrenamt des Landkreises, dem Sportkreis Limburg-Weilburg, der Kreisjugendfeuerwehr und dem Kreisjugendring. Für den Infoabend konnte ein Team aus zwei hochklassigen Referentinnen gewonnen werden. Angelika Ribler ist Referatsleiterin für Jugend- und Sportpolitik bei der Sportjugend Hessen und berät Vereine bei Fragen von extremistischen Äußerungen oder Vorfällen im Verein, sowie beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Sie berichtete von ihrer Arbeit in der Beratung, erzählte näher von einem Fall aus dem Lahn-Dill-Kreis und lud die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schließlich zu einem kleinen Gedankenexperiment ein. Sie sollten sich in kleinen Gruppen überlegen, wie sie in einer fiktiven Situation – mit besonderem Blick auf einen Betroffenen – reagieren könnten.
Nach einer kurzen Pause übernahm die zweite Referentin des Abends: Nina Reip ist Leiterin der Geschäftsstelle des „Netzwerks Sport & Politik für Fairness, Respekt und Menschenwürde“ bei der Deutschen Sportjugend und beschäftigt sich mit Demokratieförderung und historisch-politischer Bildung im Sport. Sie erklärte den anwesenden Vereinsvertreterinnen und -vertretern, dass die Frage um politische Neutralität im Verein ein Dauerbrenner sei. Oft befürchteten Vereine den Verlust der Gemeinnützigkeit bei einer öffentlichen, gesellschaftspolitischen Stellungnahme. Reip stellte ein rechtwissenschaftliches Gutachten vor, das klare Antworten dazu liefert: Parteipolitische Äußerungen sind demnach immer unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Allerdings dürfen Vereine laut Gutachten sehr wohl außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen oder gesellschaftspolitischen Themen Stellen nehmen und auf ihre demokratischen Werte hinweisen oder sogar an einer Demonstration teilnehmen, wenn diese vereinbar mit dem Grundgesetz sind.
Wenn Vereine Parteipolitikerinnen und –politiker zu Feierlichkeiten einladen oder Vereinsräumlichkeiten an Parteien vermieten, dann dürfen sie nicht bestimmte Parteien bevorzugen, sondern müssen diese gemäß dem Rechtsgutachten unbedingt gleichbehandeln. Nina Reip empfahl den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Infoabends außerdem, unbedingt einmal einen Blick in ihre Vereinssatzungen zu werfen. In die Satzung können Vereine ihre Werte aufnehmen und niederschreiben und dort Klauseln einfügen, zum Beispiel eine Extremismusklausel: Darin wird betont, dass der Verein auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht und dass Mitglieder, die eine mit diesen Grundsätzen unvereinbare Gesinnung im Vereinsleben offenbaren, aus dem Verein ausgeschlossen werden. Nina Reip gab noch den Tipp, dass sich verschiedene Klauseln vorformuliert und auf Rechtssicherheit geprüft auf der Homepage der Deutschen Sportjugend finden lassen. Bei einem kleinen Imbiss und Getränken ließen die Teilnehmenden den Abend ausklingen. © Landkreis Limburg-Weilburg