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HZA-F: Reisetipps vom Frankfurter Zoll- So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei

Bald beginnen auch in Hessen die großen Sommerferien. Damit Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, klärt der Zoll über die wichtigsten Reisebestimmungen auf und gibt einen Überblick, wo sich Bürgerinnen und Bürger ganz einfach und gezielt informieren können.

Online: www.zoll.de

Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erfährt man unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

So dürfen beispielsweise bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.

Bei Substituten für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - nur für Personen ab 17 Jahren) sowie anderen Waren müssen hingegen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden: - Bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - Bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Wichtig: Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.

Zoll-App: Zoll und Reise

Einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen können sich Reisende auch unterwegs über die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise" verschaffen. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung und ist daher auch für den Urlaub im Ausland bestens geeignet.

Online: Artenschutz-Online

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des Falles werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, die man keinesfalls mitbringen sollte.

"Wer sich rechtzeitig informiert, hat's auch beim Zoll leichter. Nicht alles, was man im Urlaubsland finden oder kaufen kann, darf man als Souvenir nach Deutschland mitbringen. Und es gibt zahlreiche Einfuhrbeschränkunen für Fleischprodukte, Obst und Gemüse. Außerdem müssen mitgeführte Bargeldbeträge über 10.000 Euro angemeldet werden. Auch das bedenken Reisende oft nicht", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere

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