Roman Poseck: „Diese Auszeichnung ist mehr als ein Titel. Sie macht schon am Ortseingang sichtbar, wofür unsere Heilbäder und Kurorte stehen, nämlich für Gesundheit, Erholung und höchste Qualität.“
Wiesbaden/Bad Homburg v. d. Höhe. Innenminister Roman Poseck hat heute in Bad Homburg v. d. Höhe an 16 hessische Kommunen die Zusatzbezeichnungen „Heilbad”, „Kurstadt” und „Kurort” verliehen. Möglich wurde dies durch eine Änderung des § 13 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung im Rahmen des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes vom 5. Februar 2026. Erstmals dürfen die ausgezeichneten Orte ihr staatlich anerkanntes Prädikat unter dem Ortsnamen auf den Ortseingangsschildern führen.
Den Zusatz „Heilbad” erhalten Bad Arolsen, Bad König, Bad Orb, Bad Salzschlirf, Bad Schwalbach, Bad Sooden-Allendorf und Herbstein. Als „Kurstadt” dürfen sich künftig Bad Camberg, Bad Hersfeld, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Nauheim und Bad Soden-Salmünster bezeichnen. Den Zusatz „Kurort” tragen fortan Bad Emstal, Bad Zwesten, Königstein im Taunus und Neukirchen.
Innenminister Roman Poseck betonte: „Mit der heutigen Verleihung schlagen wir ein neues Kapitel auf. Dem Hessischen Heilbäderverband war es schon lange ein Anliegen, dass diese Prädikate auch auf den Ortstafeln erscheinen dürfen. Diesem Wunsch konnten wir nun mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz Rechnung tragen.
Bei der Verleihung legen wir bewusst strenge Maßstäbe an. Wer das Prädikat „Heilbad”, „Kurstadt” oder „Kurort” führt, gibt ein besonderes Qualitätsversprechen ab, das sich an die Gäste ebenso richtet wie an die Menschen vor Ort. Dahinter stehen ein hoher Anspruch an eine nachhaltige Entwicklung, exzellente Angebote und eine Infrastruktur, die Gesundheit, Erholung und Lebensqualität in den Mittelpunkt stellt.
Diese öffentliche Wahrnehmung stärkt die Kommunen nach außen, was sich auch positiv auf den Tourismus auswirken kann. Zugleich hat es eine wichtige Wirkung nach innen. Ein solcher Titel stärkt die kommunale Identität, schafft Stolz und Heimatverbundenheit bei den Bürgern. Ein gemeinsames Leitbild nach außen stärkt den Zusammenhalt nach innen.
Diese besondere Qualität darf und soll sichtbar sein. Künftig wird schon beim Ankommen deutlich, wofür diese Orte stehen, nämlich für Tradition, für Verantwortung und für eine herausragende Qualität im Dienste der Menschen.”
Hintergrund
Welche Namenszusätze auf Ortseingangsschildern zulässig sind, richtet sich nach dem Verkehrsrecht des Bundes. Eine Bundesratsinitiative des Landes Hessen hatte die maßgebliche Verwaltungsvorschrift bereits erweitert, sodass amtlich verliehene Titel dort erscheinen dürfen. Da die Kurort- und Heilbadprädikate selbst auf der Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort beruhen und nicht auf kommunalrechtlichen Vorschriften, schaffte erst die Neuregelung des § 13 HGO die Grundlage für deren Aufnahme auf die Ortstafeln. Insgesamt wurden nach § 13 Abs. 2 HGO bislang 68 Zusatzbezeichnungen verliehen. © HMdIS