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Hessen stärkt Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen

Roman Poseck: „Neue Bedrohungen brauchen neue Antworten. Mit der Neufassung des HSVÜG schützen wir den Staat und die Menschen, die ihn tragen.“

 

Wiesbaden. Der Hessische Landtag hat heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG) sowie zur Änderung einer weiteren Vorschrift beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Schutz von Verschlusssachen und sicherheitsempfindlichen Bereichen an die gestiegenen Anforderungen einer veränderten Sicherheitslage anzupassen und zugleich bewährte Regelungen fortzuführen. Hintergrund sind insbesondere die zunehmenden Herausforderungen durch hybride Bedrohungen, Spionage- und Sabotageaktivitäten sowie die gestiegenen Anforderungen an den Schutz sensibler staatlicher Informationen und Einrichtungen. Das bisherige Hessische Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz ist bis Ende des Jahres 2026 befristet. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen die bestehenden Regelungen fortgeführt und zugleich punktuell weiterentwickelt werden. Der Entwurf orientiert sich insbesondere an den zuletzt angepassten Regelungen des Bundes und berücksichtigt zugleich landesspezifische Anforderungen.

Innenminister Roman Poseck erklärte hierzu im Plenum: „Angesichts hybrider Bedrohungen, wachsender Spionage- und Sabotagerisiken sowie der angespannten geopolitischen Lage müssen wir unsere Sicherheitsvorkehrungen konsequent weiterentwickeln. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass staatliche Einrichtungen und ihre Beschäftigten zunehmend im Fokus ausländischer Nachrichtendienste, extremistischer Akteure und anderer sicherheitsgefährdender Bestrebungen stehen. Hinzu kommen neue Formen der Einflussnahme und Ausspähung, die unsere Sicherheitsbehörden vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Wer den Staat schützen will, muss auch diejenigen Informationen schützen, auf denen seine Handlungsfähigkeit beruht. Der Schutz von Verschlusssachen und sicherheitsempfindlichen Bereichen ist deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Sicherheitspolitik. Mit der Neufassung des Gesetzes reagieren wir auf diese Entwicklungen. Wir führen bewährte Regelungen fort und entwickeln sie dort weiter, wo neue Herausforderungen dies erforderlich machen. Dabei orientieren wir uns an den aktuellen Regelungen des Bundes und schaffen einen modernen, leistungsfähigen und rechtssicheren Rahmen für den Geheimschutz in Hessen. Die vorgesehenen Anpassungen erfolgen mit Augenmaß. Sie stärken die Möglichkeiten zur frühzeitigen Erkennung von Sicherheitsrisiken, verbessern den Schutz sensibler staatlicher Informationen und tragen dazu bei, die Funktionsfähigkeit unserer Institutionen nachhaltig zu sichern. Zugleich wahren wir die berechtigten Interessen der Betroffenen und halten an den Grundsätzen eines freiheitlichen Rechtsstaats fest. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Hessen auch künftig den hohen Anforderungen an Sicherheit, Verlässlichkeit und staatliche Handlungsfähigkeit gerecht wird.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählen erweiterte Angabenpflichten im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen, insbesondere zur Offenlegung von Verbindungen zu kriminellen oder terroristischen Vereinigungen. Dadurch können Sicherheitsrisiken frühzeitiger erkannt und bewertet werden. Ergänzend wird die Möglichkeit einer vorläufigen Untersagung sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten geschaffen, die bei neu gewonnenen Erkenntnissen zu bereits überprüften Personen greifen soll. Darüber hinaus können künftig öffentlich zugängliche Internetquellen stärker in den Überprüfungsprozess einbezogen werden, was die Aussagekraft der Sicherheitsüberprüfungen weiter erhöht.

Die Neufassung berücksichtigt zudem aktuelle Anforderungen der Rechtsprechung und enthält eine Änderung des Verfassungsschutzkontrollgesetzes, die eine lückenlose parlamentarische Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz auch in Wahlperiodenwechseln sicherstellt.

Insgesamt stärkt das novellierte HSÜVG den Schutz von Verschlusssachen und sicherheitsempfindlichen Bereichen, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze oder die berechtigten Interessen der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren. Die vorgesehenen Anpassungen sind maßvoll und verhältnismäßig – eine sachgerechte Antwort auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit.“

(C) HMdIS