DEUTSCHER BUNDESTAG VERABSCHIEDET NOVELLE DES NEUEN BUNDESPOLIZEIGESETZES / HESSEN IST VORREITER BEIM EINSATZ KÜNSTLICHER INTELLIGENZ IM VIDEOSCHUTZ
Roman Poseck: „Es ist gut, dass der Bund nun auch den Einsatz KI-gestützter Videoüberwachung ermöglicht. Von einer starken Bundespolizei profitieren auch die Menschen in Hessen, insbesondere an unseren Bahnhöfen und am Frankfurter Flughafen als größtem deutschen Luftverkehrsdrehkreuz.“
Wiesbaden/Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute in dritter Lesung den Entwurf eines neuen Bundespolizeigesetzes beschlossen. Die Novelle stattet die Bundespolizei mit zeitgemäßen Befugnissen aus. Dazu gehört erstmals auch die Möglichkeit einer biometrischen Echtzeit-Detektion bei der Videoüberwachung zur Abwehr von Gefahren.
Innenminister Roman Poseck führte nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag aus: „Der heutige Beschluss des Bundestages ist ein bedeutender Fortschritt für die Sicherheit in unserem Land. Nach zwei gescheiterten Anläufen in den vergangenen Jahren erhält die Bundespolizei nun endlich ein modernes Gesetz, das ihren Aufgaben und der aktuellen Bedrohungslage gerecht wird. Besonders wichtig ist mir die neue Befugnis zur biometrischen Echtzeit-Detektion. Damit können gesuchte Gefährder künftig mit technischer Unterstützung in Echtzeit erkannt werden, etwa an Bahnhöfen und Flughäfen. Das ist ein echter Zugewinn für die Gefahrenabwehr.
Zugleich ist die Befugnis rechtsstaatlich eng eingegrenzt. Sie steht unter Richtervorbehalt, ist zeitlich befristet und jeder technische Treffer muss von zwei Polizeibeamten unabhängig voneinander bestätigt werden. Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gehen hier Hand in Hand. Wer Künstliche Intelligenz verantwortungsvoll einsetzt, macht Polizeiarbeit schneller, präziser und wirksamer. Genau diesen Weg gehen wir in Hessen bereits seit Jahren.
Hessen nimmt beim Einsatz moderner Technik im Videoschutz seit Jahren eine Vorreiterrolle ein. Das Land unterstützt seine Kommunen umfassend beim Ausbau von Videoschutzanlagen. Zudem hat Hessen als erstes Bundesland mit der Modernisierung des hessischen Polizeirechts Ende 2024 die Grundlagen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Auswertung von Videoschutzanlagen geschaffen. Die hessische Rechtslage hat nun Eingang in die Reformüberlegungen des Bundes gefunden.
Seit Sommer 2025 wird die KI-gestützte Videoanalyse im Frankfurter Bahnhofsviertel bei der gezielten Suche nach Vermissten und Opfern von Entführungen, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung sowie bei der Suche nach Gefahrenverursachern einer terroristischen Straftat eingesetzt, sofern richterliche Beschlüsse vorliegen. Die bisherigen Erfolge im Frankfurter Bahnhofsviertel geben uns Recht. So wurde mit Hilfe KI-gestützter Videoüberwachung eine vermisste 16-Jährige nach einem richterlichen Beschluss in kürzester Zeit aufgefunden. Dieser Fall verdeutlicht die dringende Notwendigkeit des Einsatzes von KI bei Videoschutzanlagen, insbesondere in Situationen, in denen Menschen in Gefahr sind oder selbst eine erhebliche Gefahr für andere darstellen.
Wir haben daher den Einsatz von KI-gestützter Videoanalyse diesen April an der Konstablerwache und an der Hauptwache in Frankfurt ausgeweitet. Und das immer unter der Prämisse, dass am Ende der Mensch entscheidet und die Technik nur unterstützt. Das ist unser Anspruch an einen modernen Rechtsstaat. Denn Sicherheit bildet die Grundlage dafür, dass Freiheit überhaupt möglich ist.
Unsere hessischen Erfahrungen zeigen, dass intelligente Videotechnik die Arbeit der Polizei wirksam unterstützt, ohne die Freiheitsrechte der Bürger unverhältnismäßig einzuschränken. Es ist gut, dass der Bund nun nachzieht. Von einer starken Bundespolizei profitieren auch die Menschen in Hessen, insbesondere an unseren Bahnhöfen und am Frankfurter Flughafen als größtem deutschen Luftverkehrsdrehkreuz.“
Mit der Novelle des Bundespolizeigesetzes wird der rechtliche Rahmen für die Arbeit der Bundespolizei umfassend modernisiert. Die neue Befugnis zur biometrischen Echtzeit-Detektion ist ausschließlich für die Gefahrenabwehr vorgesehen. Schlägt das System bei einer gesuchten Person Alarm, müssen zwei Polizeibeamte unabhängig voneinander bestätigen, dass es sich tatsächlich um die gesuchte Person handelt. Die Maßnahme bedarf einer richterlichen Anordnung und ist auf einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden befristet, kann jedoch verlängert werden.
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