HESSENS INNENMINISTER POSECK IM BUNDESRAT: GUTE NACHRICHTEN FÜR FEUERWEHREN UND RETTUNGSDIENSTE / BAU VON FEUERWEHRHÄUSERN WIRD ERLEICHTERT
Roman Poseck: „Unsere Feuerwehren leisten Großartiges für den Schutz der Menschen. Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bau von Feuerwehrhäusern künftig leichter werden soll wird und wir unseren Kommunen damit für planerische Erleichterungen sorgen.“
Wiesbaden/Berlin. Hessens Innen- und Heimatschutzminister Roman Poseck hat heute in der 1067. Plenarsitzung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts gesprochen. Er begrüßte insbesondere, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Feuer- und Rettungswachen künftig zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Absatz 4 des Baugesetzbuchs gehören soll.
Innenminister Roman Poseck betonte in seiner heutigen Rede im Bundesrat: „Mit dem Gesetzentwurf wird endlich eine langjährige Forderung hessischer Feuerwehren und Kommunen umgesetzt, die wir mit Nachdruck an den Bund herangetragen haben. Es freut mich daher sehr, dass der Bundesrat den Entwurf unterstützt. Er ist ein wichtiger Baustein für die Unterstützung des Brand- und Katastrophenschutzes.
Die Suche nach geeigneten Standorten für Feuerwehrhäuser gestaltet sich für viele Gemeinden schwierig. Der Platzbedarf steigt durch technische Entwicklungen, zugleich werden Feuerwehren im ländlichen Raum im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit vermehrt zusammengelegt, um ihre Einsatz- und Leistungsfähigkeit zu steigern. Deshalb stellt sich zunehmend die Frage nach einer Ansiedlung im Außenbereich. Künftig gilt der Bau einer Feuerwehr- und Rettungswache als besonders wichtiges Bauvorhaben. Das heißt, dass sie auch im Außenbereich gebaut werden können, ohne dass dafür erst ein aufwendiger Bebauungsplan erstellt werden muss. Damit kann schneller unkomplizierter dort gebaut werden, wo Feuerwehr und Rettungsdienst gebraucht werden. So werden die Entwicklungsmöglichkeiten von Feuerwehren und Rettungsdiensten im ländlichen Raum spürbar verbessert und unseren Kommunen keine weiteren bürokratischen Steine in den Weg gelegt.
Wünschenswert wäre noch eine umfassende Aufnahme von Einrichtungen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes sowie von Rettungsdienststandorten in den Katalog der Vollprivilegierungen nach § 35 Absatz 1 des Baugesetzbuchs. Denn im Rahmen einer Vollprivilegierung müssten unsere Kommunen nicht nachweisen, dass das Vorhaben einem bestehenden Gebäude dient. Gerade in dicht besiedelten Gebieten brauchen unsere Kommunen genau diese Möglichkeit.
Die Sorge vor einer unkontrollierten Zulassung solcher Vorhaben ist unbegründet. Es geht allein darum, dass unverzichtbare Einrichtungen, der Feuerwehren und der Rettungsdienste im Außenbereich nicht durch unnötige Hürden ausgebremst werden. Deshalb unterstützt Hessen ausdrücklich die gleichlautende Empfehlung des Innenausschusses des Bundesrates.
Hessen hat bereits eigene wichtige Akzente für den Abbau von Bürokratie und Standards im Brand- und Katastrophenschutz gesetzt: Mit dem ‚Musterfeuerwehrhaus‘ haben wir beispielsweise den Kommunen einen Leitfaden an die Hand gegeben, der ein landesweit abgestimmtes, praxisorientiertes Konzept enthält, das als wertvolle Planungs- und Entscheidungshilfe dient. Die Kommunen haben zudem mehr Freiraum für pragmatische Lösungen vor Ort erhalten, um Optimierungsbedarfe in Feuerwehrhäusern zu adressieren.
Gerade in Zeiten hybrider Bedrohungen und zunehmender Dürreperioden ist die Arbeit unserer Einsatzkräfte wichtiger denn je. Deshalb müssen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für sie schaffen.“
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