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Hessen frei von Blauzungenkrankheit/Wiederkäuer aus Rheinland-Pfalz brauchen für Betreten des Landkreises Limburg-Weilburg Schutzimpfung

Limburg-Weilburg. Seit 19. Juli 2022 gilt das hessische Landesgebiet und somit auch der Landkreis Limburg-Weilburg als frei von der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern. Das teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung mit. Da Rheinland-Pfalz und das Saarland jedoch noch als Blauzungen-Restriktionsgebiete gelten, müssen von dort in den Kreis Limburg-Weilburg eingeführte Tiere zuvor eine Schutzimpfung bekommen. Das gilt auch für Viehhalter, die Weiden in Rheinland-Pfalz wie Limburg-Weilburg haben, ebenso wie für Weideschäfer, die mit ihrem Vieh zwischen den Kreis- und Landesgrenzen pendeln. Tiere aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland unterliegen nämlich weiterhin den bislang auch bei uns geltenden Handelsbeschränkungen. Durch die Anerkennung der Blauzungenfreiheit für Hessen können unter anderem Rinder, Schafe und Ziegen aus Hessen dagegen wieder unter erleichterten Bedingungen national und in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden. Gleichzeitig müssen aber Tiere dieser Arten, die aus nicht BTV (Blauzungenvirus)-freien Regionen nach Hessen verbracht werden, zusätzliche Garantien erfüllen. Daraus ergibt sich nun folgende Schwierigkeit für die heimischen Tierhalter: Zwar können nun wieder Tiere aus Hessen ohne Impfungen gegen Blauzunge verbracht oder umgestellt werden, auch nach Rheinland-Pfalz. Aber der Weg dorthin ist für ungeimpfte Tiere eine Einbahnstraße. Sie können ohne Impfung nicht aus Rheinland-Pfalz zurück in den Landkreis Limburg-Weilburg. Diese Regelung gilt ausnahmslos für die betroffenen Zieltierart Wiederkäuer. Insbesondere sind die Tierhalter davon betroffen, die regelmäßig, sozusagen im „kleinen Grenzverkehr“, Rinder oder kleine Wiederkäuer auf Weiden oder Betrieben mal in Rheinland-Pfalz und mal bei uns im Landkreis halten. Beispielsweise Tiere, die auf die Sommerweiden in den hohen Westerwald gebracht wurden, können im Herbst nur mit abgeschlossener Impfung wieder nach Hessen zurück. War dieser kleine Grenzverkehr in den vergangenen Jahren kein Problem, da Hessen wie Rheinland-Pfalz als Restriktionszone galt, müssen nun alle Tiere, die in unseren Landkreis eingestellt oder eingetrieben werden, eine gültige Blauzungen-Impfung vor Übernahme in den Kreis nachweisen. Auch wenn es derzeit keine weiteren Einschränkungen für das Verbringen von Tieren aus unserem Landkreis gibt, weist das Veterinäramt darauf hin, dass es bei einem erneuten Fall von Blauzungenkrankheit, der zu Restriktionszonen führen würde, keine der bisherigen Handelserleichterungen mehr geben wird. Das bedeutet, dass, mit Stand von heute, dann ausnahmslos nur geimpfte Tiere (einschließlich nur Kälber aus geimpften Müttern) noch aus den Restriktionszonen verbracht werden dürfen. Eine letztendliche Entscheidung für oder gegen das Impfen muss daher jeder Landwirt bzw. Landwirtin und jeder Tierhalter bzw. jede Tierhalterin selbst treffen. Bei Fragen zu diesem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes telefonisch (06431 296 5869) oder per Mail (poststelle.avv@limburg-weilburg.de) zur Verfügung.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas sowie Wildwiederkäuer sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich. Die Krankheit verläuft unterschiedlich schwer und kann bis zum Tod der Tiere führen. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Nachdem Deutschland erstmals in den Jahren 2006-2009 von der Blauzungenkrankheit betroffen war, war das gesamte Bundesgebiet von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche, bevor es dann seit Dezember 2018 erneut zu einzelnen Infektionen gekommen ist, die die bis heute anhaltenden Sperrzonen für Saarland und Rheinland-Pfalz zur Folge haben. © Landkreis Limburg-Weilburg