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Gut und einfach: Das Hessengeld

Darum geht es:

Mit dem Hessengeld wird das Land Menschen unterstützen, die erstmals und für die eigene Nutzung eine Wohnimmobilie kaufen möchten. Im April hatte die Landesregierung die Eckpunkte der Förderung beschlossen. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024. Anträge können erstmals im Herbst gestellt werden. Heute debattiert der Landtag über das Hessengeld.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Die eigenen vier Wände sind eine Investition in die Zukunft. Sie sind oft Grundlage für die eigene Altersvorsorge und schaffen Sicherheit und Identität. Diesen Traum vom Eigenheim unterstützen wir mit dem Hessengeld.“

„Das Hessengeld kommt und es kommt an. Hunderte von Anfragen hat unser Hessengeld-Team bereits beantwortet. Viel Lob ist dabei. Sehr viele Menschen freuen sich, dass wir ihren Traum vom Eigenheim ganz konkret unterstützen.“

„Hessen handelt, während der Bund hinhält. Eigenständige Freibeträge der Länder für die Grunderwerbsteuer ist das, was sich viele Länder für ihre Bürgerinnen und Bürger wünschen. Das muss aber der Bund erst möglich machen – und er macht es nicht. Deshalb helfen wir mit dem Hessengeld. Denn die finanziellen Sorgen gerade junger Familien, die in ein Eigenheim investieren möchten, dulden keinen Aufschub.“

„Das Hessengeld wird nicht nur bürokratiearm, sondern weitgehend bürokratiefrei sein. Die Anträge werden digital gestellt und weitgehend automatisiert bearbeitet werden. Wir möchten so gut und so einfach wie möglich helfen.“

Fragen und Antworten:

Was ist das Hessengeld?

Die Landesregierung hat mit dem Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, sie beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie zu unterstützen. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken an und ist Teil der Kaufnebenkosten. Mit dem Hessengeld werden die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet.

Ab wann steht das Hessengeld zur Verfügung?

Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Maßgeblich ist hier das Datum des Kaufvertrages. Bis zum Sommer sollen alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet werden. Im Herbst sollen dann die ersten Anträge digital gestellt werden können. Ziel ist, noch 2024 das erste Hessengeld auszuzahlen.

Warum gilt das Hessengeld rückwirkend ab dem 1. März?

Die Landesregierung hat am 23. Februar das Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ beschlossen. Mit dem rückwirkenden Termin 1. März - maßgeblich ist hier das Datum des Kaufvertrages - sollen möglichst viele Käuferinnen und Käufer unterstützen werden. So muss niemand den Kauf von Wohneigentum oder eines Grundstücks aufschieben, weil unklar ist, ab wann das Hessengeld gewährt wird.

Welcher Stichtag gilt für die Beantragung des Hessengeldes?

Entscheidend für die Beantragung des Hessengeldes ist das Datum des Kaufvertrages. Hier ist der Stichtag für eine Förderung der 1. März 2024.

Was sind die Voraussetzungen, um das Hessengeld zu bekommen?

Das Hessengeld gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, die in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Es wird sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie gewährt. Davon erfasst sind auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte, die gemeinsam das erste selbstgenutzte Eigenheim erwerben. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück werden nicht gefördert, da keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Was sind die Förderkonditionen?

Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.

Wie viele Anträge werden erwartet?

Genaue Zahlen, wie viele Ersterwerbe von Wohneigentum in Hessen jedes Jahr die Kriterien für das Hessengeld erfüllen, werden nicht statistisch erhoben. Für die Planung muss die Landesregierung daher mit Annahmen arbeiten. Derzeit geht sie davon aus, dass rund 23.000 Erwerbsvorgänge pro Jahr relevant für das Hessengeld sein könnten.

Kann ich bereits einen Antrag stellen?

Nein, Anträge können aktuell noch nicht gestellt werden. Im Herbst sollen die ersten Anträge ausschließlich digital gestellt werden können. Das Antragsverfahren wird über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen laufen.

Was muss ich tun, wenn ich nach dem 1. März in Hessen erstmals Wohneigentum zur eigenen Nutzung erworben habe?

Käuferinnen und Käufer müssen aktuell nichts unternehmen, aber auch keine Sorge haben, dass Ansprüche verfallen. Wenn man ab Herbst einen Antrag auf Hessengeld stellen möchte, kann man für sich allerdings bereits die benötigten Unterlagen notieren. Einzureichen sind im Wesentlichen die Ausweise von allen zu Fördernden, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie eine Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten.

Wo kann ich mich informieren?

Die Antworten auf weitere Fragen und alle aktuellen Informationen zum Hessengeld erhalten Sie unter www.hessengeld.de. Es dürfte aber bis zum Sommer dauern, bis weitere, für die Beantragung des Hessengeldes ab Herbst relevante, Informationen vorliegen. © HMdF