- Über eine Million Bescheide über Grundsteuermessbetrag versendet
- Musterbescheid bietet Unterstützung
- Erinnerungsverfahren beginnt Mitte April
- Service der Steuerverwaltung steht weiterhin zur Verfügung
Hessen kommt bei der Umsetzung der Reform weiterhin gut voran und erreicht den nächsten Meilenstein: In dieser Woche wurde bereits der 1.000.000ste Bescheid über den Grundsteuermessbetrag verschickt. „Die Bearbeitung der eingegangenen Grundsteuererklärungen läuft in den hessischen Finanzämtern mit voller Kraft. Schon über eine Million verschickte Bescheide und das nicht einmal zwei Monate nach dem Ende der Abgabefrist - wir sind in Hessen auf einem guten Weg, die Reform entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum Jahr 2025 umzusetzen. Tagtäglich gehen tausende weitere Bescheide an die Bürgerinnen und Bürger raus. Das Verfahren läuft weitestgehend automatisiert und zeigt einmal mehr, dass die Steuerverwaltung eine der digitalsten und leistungsfähigsten Verwaltungen im Land ist“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute.
Auch Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg äußerte sich zu diesem Anlass: „Wir haben schon rund 40 Prozent der eingegangenen Erklärungen bearbeitet. Die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern arbeiten zügig und sorgfältig, damit die Bürgerinnen und Bürger zeitnah ihren Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten. Die stolze Zahl von einer Million produzierter Bescheide unterstreicht das.“
Immer mehr Hessinnen und Hessen halten dementsprechend in diesen Wochen ihren Bescheid über den Grundsteuermessbetrag in den Händen und fragen sich natürlich, was es mit diesem auf sich hat und wie es jetzt weitergeht. „Wir legen jedem Bescheid zusätzlich ein informelles Schreiben bei, das den Bescheid und die nächsten Schritte erläutert. Hiermit schaffen wir Klarheit, beugen Missverständnissen vor und geben den Bürgerinnen und Bürgern so Sicherheit“, führte der Oberfinanzpräsident weiter aus.
Musterbescheid bietet Unterstützung
Was muss ich in Zusammenhang mit dem Bescheid beachten? Muss ich jetzt schon was zahlen? Oder muss ich den Bescheid an meine Kommune weiterleiten? Antworten auf diese Fragen erhalten Bürgerinnen und Bürger nicht nur in dem Begleitschreiben, sondern auch auf der Informationsseite grundsteuer.hessen.de. Dort finden sie darüber hinaus das Muster eines Bescheides über den Grundsteuermessbetrag. Der Musterbescheid bildet die typische Fallgestaltung eines Alleineigentümers ab. „Wir haben den Musterbescheid an wichtigen Stellen kommentiert und erklären den Bürgerinnen und Bürgern auf diese Weise den Aufbau, wichtige Begrifflichkeiten und vorgenommene Berechnungen“, erklärte Finanzminister Boddenberg. Der Musterbescheid ist auch dieser Pressemitteilung beigefügt.
„Klar ist: Der aktuelle Bescheid sagt noch nichts darüber aus, wie hoch die Grundsteuer-Zahlung für die Steuerpflichtigen ausfallen wird. Das kann jetzt noch nicht berechnet werden. Erst mit dem von der Kommune festgesetzten Hebesatz wird das möglich sein. Die Kommunen werden aber erst im Laufe des Jahres 2024 ihren Hebesatz für die neue Grundsteuer festsetzen. Wer mit dem aktuell gültigen Hebesatz rechnet, kommt jedenfalls nicht zum richtigen Ergebnis“, merkte der Minister an. „Wir werden den Kommunen eine Hebesatzempfehlung geben, um die von der Kommunalen Familie politisch zugesagte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform jeweils vor Ort zu ermöglichen. Diese Hebesatzempfehlung werden wir auch veröffentlichen. Die Entscheidung trifft am Ende aber selbstverständlich die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher nicht jetzt schon von fiktiven Berechnungen verunsichern lassen.“
Wer noch keinen Bescheid hat, muss nichts veranlassen
Bürgerinnen und Bürger, die noch keinen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten haben, müssen nichts veranlassen. „Die Bearbeitung der Erklärungen wird erwartungsgemäß Zeit benötigen, deswegen haben wir auch schon frühzeitig damit angefangen. Wir können daher nicht individuell für jeden einzelnen Bescheid und jedes zuständige Finanzamt das genaue Verarbeitungsdatum nennen“, erklärte Jürgen Roßberg.
Aktueller Zwischenstand Erklärungseingang
Bis zum 21. März sind in Hessen rund 2,4 Mio. Erklärungen eingegangen. Über 91 Prozent davon wurden laut ELSTER-Portal elektronisch abgegeben: 2.172.002. Rund 8 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 211.540. Insgesamt sind rund 86 Prozent der Erklärungen eingegangen.
Erinnerungsverfahren nach Ostern
Auch nach dem Ende der Abgabefrist ist es weiterhin möglich und nötig, die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben. „Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein. Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden“, betonte Finanzminister Boddenberg.
Service der Steuerverwaltung steht weiterhin zur Verfügung
Der Service der Hessischen Steuerverwaltung steht selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Die Informationsseite grundsteuer.hessen.de wird auch zukünftig fortlaufend aktualisiert. Bei Fragen zur Grundsteuerreform ist der Bürgerservice der Finanzämter montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Darüber hinaus gibt es die praktische Möglichkeit, online einen Anruftermin zu buchen. Das Finanzamt ruft dann zum gewünschten Termin an. © Oberfinanzdirektion Frankfurt