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Grundsteuerreform: Aktualisierte Hebesatzempfehlungen für einzelne hessische Kommunen

Darum geht es:
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Zur Unterstützung der hessischen Kommunen
bei der aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform hat die
Hessische Steuerverwaltung frühzeitig vorgelegt und ihr Versprechen eingelöst,
den Kommunen individuelle Hebesatzempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Am
5. Juni 2024 wurden jeder hessischen Kommune individuelle und unverbindliche
Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Jahr
2025 zugesandt. Grundlage waren die am 10. Mai 2024 vorliegenden
Veranlagungsdaten und die der Steuerverwaltung zu diesem Zeitpunkt bekannten
Hebesätze der Kommunen.
Die Hessische Steuerverwaltung hatte angekündigt, die zum Stichtag 30. Juni 2024
geltenden Hebesätze der Kommunen sowie die zu diesem Zeitpunkt vorliegende
Datengrundlage zu aktualisieren und ihre Hebesatzempfehlungen auf
nennenswerte Differenzen zu den am 10. Mai 2024 erhobenen Daten hin zu
überprüfen. Bis zum 30. Juni 2024 konnten die Kommunen ihre Hebesätze für das
Jahr 2024 anpassen und der Bearbeitungsstand in der Steuerverwaltung ist
mittlerweile auf über 97 Prozent fortgeschritten. Dazu kommen zwischenzeitliche
Gewährungen von Steuerbefreiungen für wirtschaftliche Einheiten. Diese
Aktualisierungen haben Auswirkungen auf die Hebesatzempfehlungen für einzelne
Kommunen. Die Hessische Steuerverwaltung hat deshalb gestern den betroffenen Kommunen
letztmalig aktualisierte Hebesatzempfehlungen zukommen lassen. Sie sind – wie
die am 5. Juni 2024 versandten Hebesatzempfehlungen – für die Kommunen nicht
bindend.
Fragen und Antworten
Wie ist der Stand der Grundsteuerreform in Hessen?
Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist in Hessen weit vorangeschritten. Den
guten Reformfortschritt zeigt der hessenweite Stand der Erledigung. In Hessen
wurden bereits über 2,6 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag
versandt. Das entspricht einer Erledigungsquote von über 97 Prozent. Die
Erledigungsquote gibt an, für wie viele der insgesamt vorhandenen Grundstücke
sowie land- und fortwirtschaftlichen Betriebe bereits Bescheide durch die
hessischen Finanzämter an die Bürgerinnen und Bürger versandt wurden. Sie ist
der maßgebliche Wert zur Beurteilung des Fortschritts der Grundsteuerreform.
Warum erfolgt jetzt eine Aktualisierung der Hebesatzempfehlungen für einzelne
Kommunen?
Das Land Hessen hat zugesagt, die Städte und Gemeinden bei der Findung der
aufkommensneutralen Hebesätze zu unterstützen. Im Interesse einer
frühestmöglichen Information der kommunalen Familie war Anfang Juni der
geeignete Zeitpunkt, um auf Grundlage der fast vollständigen Daten aus den
Messbetragsfestsetzungen sowie wissenschaftlich testierter Berechnungsmethoden
dieses Versprechen der Hebesatzempfehlungen einzulösen.
Da die Kommunen bis zum 30. Juni 2024 die Hebesätze für 2024 anpassen
konnten und sich auch der Datenbestand fortentwickelt, hat die Steuerverwaltung
damals bereits angekündigt, die Hebesatzempfehlungen zum Stichtag 30. Juni
2024 auf nennenswerte Differenzen zu den am 10. Mai 2024 erhobenen Daten hin
zu überprüfen. Dies ist nun erfolgt.
Wie viele Kommunen haben aktualisierte Hebesatzempfehlungen erhalten?
12 Kommunen haben aktualisierte Hebesatzempfehlungen erhalten, da sie ihre ab
dem 01.01.2024 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B
zwischen dem 10. Mai 2024 und dem 30. Juni 2024 rückwirkend geändert hatten. In 49 von 421 Kommunen sind hauptsächlich wegen der zwischenzeitlichen
Gewährung von Steuerbefreiungen nennenswerte Abweichungen zu den am
10. Mai 2024 erhobenen Daten aufgetreten. Diesen 49 Kommunen wurden
ebenfalls aktualisierte Hebesatzempfehlungen übersandt.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der Seite www.grundsteuer.hessen.de informieren wir Sie aktuell über alle
wichtigen Fragen rund um die Grundsteuerreform in Hessen. Dort finden Sie auch
die aktualisierten Hebesatzempfehlungen. © Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main