Grabmalprüfung auf den städtischen Friedhöfen

Die Friedhofsverwaltung Bad Camberg informiert, dass man aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften gesetzlich verpflichtet ist, die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. In diesem Jahr werden die Grabmale im Zeitraum von Montag, 17. März, bis Samstag, 21. März, durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft.
Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch hin- und her rütteln der Grabsteine vorgenommen, wodurch diese dann losgerissen würden.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten erhalten – soweit bekannt – eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen.
In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die zum Beispiel durch das Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.
Die Friedhofsverwaltung Bad Camberg informiert, dass man aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften gesetzlich verpflichtet ist, die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. In diesem Jahr werden die Grabmale im Zeitraum von Montag, 17. März, bis Samstag, 21. März, durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft.
Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch hin- und her rütteln der Grabsteine vorgenommen, wodurch diese dann losgerissen würden.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten erhalten – soweit bekannt – eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen.
In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die zum Beispiel durch das Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet. © Bad Camberg