Limburg-Weilburg. Täglich sehen wir die Bilder und hören die Berichte über den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Auch wenn wir nicht unmittelbar vom Kriegsgeschehen betroffen sind, spüren wir alle die weitreichenden Folgen. Die ohnehin angespannten Energiemärkte werden derzeit einer starken Belastungsprobe ausgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Zudem gibt es weitere Verordnungen der Bundesregierung, die Städte, Kommunen, Unternehmen und auch die Bürgerinnen und Bürger zum Energiesparen aufrufen und teils verpflichten. Hier sprechen wir beispielsweise von der Untersagung von Leuchtreklamen zwischen 22 Uhr und 16 Uhr des Folgetages oder auch der Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden. In staatlichen Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur um ein Grad abgesenkt und zugleich als Höchsttemperatur festgelegt. Zusätzlich haben einige kommunale Spitzenverbände weitere Maßnahmen festgelegt. Diese Verordnungen haben eine Vielzahl der Kommunen bereits veranlasst und umgesetzt, natürlich auch der Landkreis Limburg-Weilburg.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Maßnahmen zur Energieeinsparung in den Verwaltungsgebäuden und Schulen des Landkreises umgesetzt:
Verwaltungsgebäude:
Kurzfristige Maßnahmen, die bereits seit dem 1. September 2022 gelten:
- Überprüfung und Justierung der Heizungsanlagen in den Verwaltungsgebäuden.
- Der Zeitpunkt der täglichen Nachtabsenkung der Heizungsanlagen wird zeitlich vorgezogen.
- Abstellen der Heizkörper in den Bewegungsflächen, beispielsweise Flure und Treppenhäuser.
- Alle Heizkörper werden mit neuen Thermostaten – soweit technisch möglich – ausgestattet. Jedes der Thermostate ist mit einer Maximaleinstellung/Maximalwärme von 19 Grad Celsius versehen.
- Reduzierung der Nutzung von privaten Elektrogeräten: Die Nutzung privater Elektrogeräte wie beispielsweise Kühlschränke oder Wasserkocher in den Büroräumen wird untersagt. Hierfür sind die in den Verwaltungsgebäuden zur Verfügung stehenden Teeküchen zu nutzen. Auch die Nutzung von Heizlüftern wird untersagt.
- Bewegungsmelder zur Lichtsteuerung werden in Nebenräumen sowie Sanitärräumen und Teeküchen installiert.
- Optimierung des Nutzerverhaltens: PCs werden bei Dienstende heruntergefahren, die Zimmerbeleuchtung bei Verlassen des Raums und bei Dienstende gelöscht. Bei Dienstende werden die Fenster in Büros und Fluren geschlossen, Büromöbel werden vor den Heizkörpern abgerückt, damit die Wärme schneller in die Büroräume abfließen kann. Es wird ausschließlich mit Stoßlüftung agiert.
Mittelfristige Maßnahmen:
- Optimierung der Beleuchtung: Es wird ein neues Beleuchtungskonzept mit einer Umstellung aller Leuchtmittel auf LED erarbeitet.
- Optimierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen: Durch technische Anpassungen werden die bestehenden Heizungs- und Lüftungsanlagen hinsichtlich weiterer Einsparungen optimiert.
Schulen:
Kurzfristige Maßnahmen, die bereits seit dem 1. September 2022 gelten:
- Es gibt Schulungen zur Sensibilisierung des Nutzerverhaltens in den Schulen bezüglich Lüftung / Stoßlüftung.
- Die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter erhalten eine verbindliche Handlungsempfehlung für den effizienten Betrieb der haustechnischen Anlagen.
- Die vorhandenen Heizungsregelungen werden witterungsgesteuert optimiert, die Nutzungszeiten und Temperaturen an die jeweiligen Stundentafeln der Schulen angepasst.
- Vorwiegend bei Heizkörpern in Fluren, Toiletten oder Nebenräumen werden Behördenthermostatköpfe eingebaut.
- Die Raumtemperaturen in den Klassenräumen werden mittels Thermostaten auf 20 und in Nebenräumen auf 16 Grad Celsius reduziert.
- Mit ständigen Preisbeobachtungen wird das Einkaufsmanagement im Bereich der Beschaffung von Rohstoffen wie Heizöl oder Pellets verbessert.
- Sollten weitergehende Einsparmaßnahmen notwendig werden – auch vor dem Hintergrund möglicher weiterer Vorschriften von Bund und Land – behält sich der Landkreis die Option vor, die Warmwasserversorgung in den Sporthallen einzustellen und damit verbunden die Duschen der Sporthallen zu sperren.
Mittel- bis langfristige Maßnahmen:
- Nachrüstung von Präsenzmeldersteuerungen sowie weiterer Austausch der Beleuchtungssysteme auf LED-Technik.
- Weiterführung von energetischen Sanierungen der Gebäudeaußenhüllen sowie der Implementierung smarter Steuerungssysteme.
- Optimierung von Heizungssystemen durch hydraulische Abgleiche.
- Umstellung von zentralen Warmwasserspeichern auf dezentrale, bedarfsorientierte Brauchwasserbereitstellung.
- Überprüfung, insbesondere der ältesten Wärmeerzeuger, gegebenenfalls Umstellung der Wärmeerzeuger von Gas oder Öl auf Pelletheizung.
- Aufbau einer automatischen Verbrauchserfassung bei Neubauten und grundhaften Sanierungen. © Landkreis Limburg-Weilburg