Vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor ist nun auch im Landkreis Limburg-Weilburg der erste mit der Aviären Influenza infizierte Todfund eines Kranichs bestätigt. Der Kadaver wurde daraufhin zur endgültigen Bestätigung an das Friedrich-Löffler-Institut gegeben. Erst wenn auch von dort der Befund bestätigt wird, gilt der Seuchenausbruch im Landkreis als offiziell nachgewiesen.
Bei der Aviären Influenza (Geflügelpest) handelt es sich um eine hochpathogene Viruserkrankung, die insbesondere bei Wasservögeln auftritt. Die Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann und oft mit dem Tod der erkrankten Tiere endet. Als natürliches Reservoir des Virus gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel. Der derzeit zu beobachtende Vogelzug verschärft somit die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Ausbreitung. Schutzmaßnahmen für Kraniche und alle anderen von der Gefahr einer Infektion betroffenen Wildvögel, insbesondere Wasservögel, gibt es leider nicht. Einzig das unverzügliche Melden von Todfunden und deren zügige, sachgerechte Beräumung durch ein Expertenteam, das nach einem entsprechenden Hinweis unverzüglich die Bergung vornimmt, können die Ausbreitungsgeschwindigkeit eindämmen. Vor diesem Hintergrund bittet die Kreisverwaltung alle Todfunde oder offensichtlich erkrankte Wasservögel dem Veterinäramt per Mail unter 40.50@limburg-weilburg.de oder telefonisch unter 06431-296 5869 (auch am Wochenende) oder einer örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Nur so lässt sich eine weitere Verbreitung des Virus auch auf Aasfresser wie Krähen, Raben, Seeadler oder Füchse vermeiden. Bitte meiden Sie unbedingt den Kontakt mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln, da die Übertragung des Virus auf Säugetiere oder den Menschen zwar äußerst selten, aber nicht vollkommen ausgeschlossen ist.
Weiter bittet die Kreisverwaltung alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Limburg-Weilburg, die Biosicherheit ihrer Betriebe oder Tierhaltungen zu prüfen, diese zu optimieren und konsequent umzusetzen. Hilfreiche Informationen zum Schutz des Hausgeflügelbestandes vor der Geflügelpest wie auch zum richtigen Umgang mit aufgefundenen toten Wildvögeln lassen sich über die nachfolgenden Links aufrufen:
landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2021-07/merkblatt_umgang_mit_verendeten_wildvoegeln.pdf
landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2021-07/verhaltensregeln_fuer_kleinbetriebe_mit_gefluegelhaltung.pdf