BKA: PRESSEMITTEILUNG der Staatsanwaltschaft Köln - ZAC NRW, des Bundeskriminalamtes, der Generalzolldirektion und des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW
Wiesbaden (ots) - Erfolgreiche Aktion gegen Rauschgifthandel im Darknet und Geldwäsche Strafverfolgungsbehörden haben in Deutschland acht Personen festgenommen und Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich gesichert
Im Auftrag der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) sind das Bundeskriminalamt (BKA), der Zoll und das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) am 27.05.2026 gegen den Rauschgifthandel über das Darknet und ein internationales Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Mehr als 400 Kräfte, inkl. mehrerer Spezialeinheiten durchsuchten in Hessen und Nordrhein-Westfalen 40 Objekte, nahmen acht Personen fest und sicherten Vermögenswerte. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden Bargeld in mindestens fünfstelli-ger Höhe, Kryptovermögen, zwei Schusswaffen sowie mehrere Kilogramm Betäubungsmittel sichergestellt. Kräfte der Bundespolizei sowie der Landespolizeien Hessen und Nordrhein-Westfalen haben die Maßnahmen maßgeblich unterstützt.
Weltweiter Rauschgifthandel über das Darknet
Mehrere Beschuldigte sind verdächtig, seit mindestens Juli 2020 unter verschiedenen Pseudonymen Darknet-Marktplätze zu nutzen, um dort weltweit Betäubungsmittel zu vertreiben. Im Zuge der Ermittlungen wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gem. §§ 29ff. BtMG konnten acht Mitglieder in Deutschland identifiziert werden, wovon drei Beschuldigte festgenommen wurden. Nach bisherigen Erkenntnissen handelte die Gruppierung u.
a. mit Amphetamin, Ecstasy-Pillen, Cannabis, Haschisch, Kokain und Arzneimitteln
(Benzodiazepine) und versendete diese auf dem Postweg an die Käufer. Die Aus-wertungen der Plattformen und der hierüber abgewickelten Verkäufe dauern an.
Geldwäsche von Kryptowerten
Die Rauschgifthändler konnten mehrere Millionen Euro in Kryptowerten erwirtschaften. Um diese illegal erwirtschafteten Kryptowerte in Bargeld umzutauschen, nutzten sie die von zwei weiteren Beschuldigten angebotene kriminelle Dienstleistung ("Crime-as-a-Service"), wovon einer festgenommen werden konnte. Diese übertrugen die Kryptowerte wiederum an ein in-ternationales Underground-Banking-Netzwerk, welches nach bisherigen Erkenntnissen so-wohl Kryptowerte für nationale und internationale Kunden in Bargeld getauscht als auch Finanztransaktionsgeschäfte von Deutschland nach Vietnam durchgeführt hat.
In diesem Zusammenhang wird in Deutschland gegen insgesamt neun vietnamesische Staatsangehörige ermittelt, von denen heute vier festgenommen werden konnten.
Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 Abs. 2 StGB i.
V. m. § 63 Abs. 1 Nr. 4 ZAG, die die Erbrin-gung von Finanztransaktionsgeschäften zum Gegenstand hat, vorgeworfen. Das Bargeld stammt von vietnamesischen Staatsangehörigen, die in Deutschland Nagelstudios oder Restaurants betreiben oder in diesen illegal arbeiten. Seit November 2025 sind in Deutschland nachweislich mehr als sieben Millionen Euro in bar eingesammelt worden. Sowohl der durch illegale Beschäftigung verursachte steuerliche Schaden als auch die Schäden der Sozialkassen liegen im Millionenbereich. Außerdem sind über Krypto-Wallets des hauptbeschuldigten Vietnamesen von November 2025 bis Mai
2026 mehr als 100 Millionen Euro geflossen. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Für Fragen zu den Ermittlungsverfahren und den erfolgten Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der ZAC NRW unter +49 221 7711-86406 oder pressestelle@sta-koeln.nrw.de.
Rückfragen bitte an:
Bundeskriminalamt