Limburg. Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes greifen künftig bereits ab der 13. Woche und nicht mehr wie bisher erst ab der 24. Woche. Dies hat der Bundestag einstimmig beschlossen und damit einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zugestimmt.
Die Frauen Union begrüßt diese Neuerung ausdrücklich. Der jetzt geltende Automatismus erkennt eine Fehlgeburt nach der 12. Woche in jedem Fall als ein psychisch und körperlich belastendes Ereignis im Leben einer Frau an. Gleichzeitig findet er durch die Staffelung der Zeitspanne des Mutterschutzes einen Ausgleich mit den Arbeitgeberinteressen. Während des Mutterschutzes darf der Arbeitgeber die Frau nicht beschäftigen, wenn sie nicht ausdrücklich widerspricht. Sie erhält gleichzeitig in dieser Zeit Mutterschutzleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.
„Die Ausweitung des Mutterschutzes ist ein frauenpolitisches Zeichen“, bewertet Anja Greff, Vorsitzende der Frauen Union und ergänzt: „das zeigt, dass unsere Gesellschaft Belastungen einer Fehlgeburt auch in einem frühen Stadium der Schwangerschaft anerkennt und mitträgt. Mit dem Gesetz schließen wir letztlich eine Lücke in unserem Sozialsystem“. © Anja Greff