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Deutsche Kontrollstelle berichtet über mangelnde Erfüllung von Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten

EU-Konfliktmineraleverordnung
Deutsche Kontrollstelle berichtet über mangelnde Erfüllung von Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten

Mit Beginn des Jahres 2021 wurde die EU-Verordnung 2017/821 „zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ wirksam. Die sogenannte „EU-Konfliktmineraleverordnung“ zielt darauf ab, die Finanzierung von Konflikten und die Verletzungen von Menschenrechten bei Abbau, Weiterverarbeitung und Handel von Rohstoffen entlang der Lieferkette einzudämmen.

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland gibt es bisher allerdings erhebliche Mängel. Darauf verweist die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR), die Teil der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist, in ihrem ersten Kontrollbericht. „Der weit überwiegende Teil der deutschen Importeure ist seinen Sorgfaltspflichten innerhalb der Rohstofflieferketten für Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen sowie Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten bisher nicht ausreichend nachgekommen“, erklärt Matthias Baier, Leiter der DEKSOR. Die zuständige nationale Kontrollbehörde ist nach § 3 Abs. 5 des Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz (MinRohSorgG) verpflichtet, jährlich auf ihrer Internetseite einen Bericht über ihre Arbeit zu veröffentlichen. Dieser soll auf festgestellte Verstöße hinweisen und den von der Verordnung betroffenen Unternehmen als Orientierung dienen sowie gleichzeitig für mehr Transparenz bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten sorgen.

Der von der DEKSOR veröffentlichte Bericht umfasst die bisherigen Tätigkeiten. So waren im Jahr 2021 zunächst noch umfangreiche Vorbereitungen für den Kontrollbetrieb erforderlich. Dazu gehörten die Auswertung von Zolldaten, die Überprüfung von Offenlegungspflichten, die Beratung betroffener Unternehmen sowie erste freiwillige Probekontrollen. 2022 begannen die ersten nachgelagerten Kontrollen. „Bereits im ersten Quartal 2022 mussten wir feststellen, dass mehr als 80 Prozent der 145 sorgfaltspflichtigen deutschen Importeure die geforderten Offenlegungspflichten nicht erfüllt hatten“, so DEKSOR-Leiter Baier.

Obwohl die DEKSOR in den Jahren 2020 und 2021 die von der Konfliktmineraleverordnung betroffenen Importeure im Rahmen zweier Anschreiben kontaktiert und auf die notwendigen Sorgfaltspflichten sowie insbesondere auf die mangelnde und verbesserungsbedürftige Erfüllung der Offenlegungspflichten hingewiesen hatte, wurden diese anschließend nur unzureichend erfüllt. Viele Unternehmen sind sich trotz der zahlreichen Informationsangebote, die von der DEKSOR gerade auch mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen bereitgestellt werden, ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten gar nicht richtig bewusst.

Zudem stellte die DEKSOR fest, dass betroffene Unternehmen den Nachweis zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht oftmals auf externe und industrielle Systeme auszulagern versuchten,

ohne die Risiken in der Lieferkette im Rahmen eines eigenen Risikomanagementsystems selbst zu bewerten und zu dokumentieren. Dies ist vor allem deshalb problematisch, da
derzeit noch kein System von der EU-Kommission anerkannt ist. DEKSOR-Leiter Baier empfiehlt Unternehmen, ihre Anstrengungen auch aus eigenem Interesse zu verstärken: „Importeure, die ihren Sorgfaltspflichten gesetzeskonform nachkommen, verfügen über bessere Kenntnisse von Risiken in der Lieferkette und sind angesichts der aktuell krisenbedingt reduzierten Versorgungssicherheit besser gewappnet.“

Link zum Kontrollbericht:
DEKSOR Jahresbericht 2022 über den Vollzug der Verordnung (EU) 2017/821 nach § 3 Abs. 5 MinRohSorgG (bund.de)

Weiterführende Informationen:
BGR - DEKSOR Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (bund.de)

© Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)