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Bundesregierung setzt im Jahressteuergesetz Länderforderungen für Steuererleichterungen und Bürokratieabbau um

Bereits im November 2021 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) abzubauen. Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Photovoltaik-Anlage einen Beitrag zur Energiewende leistet. Dieses Anliegen beabsichtigt die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde.

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, Bayerns Finanzminister Albert Füracker, Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold erklärten: „Es freut uns sehr, dass sich nun auch die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt. Gemeinsam können wir durch Vereinfachung und Verzicht auf Steuerbürokratie diejenigen unterstützen, die für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv werden.“

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg: „Private Photovoltaik-Anlagen können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, denn hier zählt jeder Schritt. Wir möchten bürokratischen Aufwand ersparen. Niemand soll allein wegen seiner Photovoltaik-Anlage zum Steuerberater müssen.“

Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Wir brauchen mehr Solarpower für die Energiewende. Dafür hilft es, steuerliche Hemmnisse und bürokratische Lasten abzubauen.“

Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Weniger Bürokratie und zugleich mehr Rechtssicherheit – ein wichtiger Schritt, damit der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und attraktiver wird! Auch das Steuerrecht leistet so einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Gut, dass der Bund endlich diese Forderung Bayerns und der anderen Länder aufgegriffen hat.“

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk: „Photovoltaik-Anlagen leisten einen praktischen Beitrag für eine zuverlässige, unabhängige und nachhaltige Energieversorgung. Mehr machen, weniger Bürokratie – darum geht es jetzt.“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold: „Damit die Energiewende gelingt, braucht es jede und jeden Einzelnen. In den Ländern sehen wir, was konkret vor Ort funktioniert und wo es noch Hürden gibt. Diese Hürden wollen wir abbauen und die Nutzung privater Photovoltaik-Anlagen vereinfachen. Gut, dass Bund und Länder dabei an einem Strang ziehen.“

Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen.

Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Auch dafür hatten sich zuvor einige Länder ausdrücklich stark gemacht und auf eine Berücksichtigung im Jahressteuergesetz gedrängt. Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger – nämlich zum Nettopreis – erwerben.

Zwar ist es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich beim Finanzamt als „normale“ Unternehmer registrieren, den von ihnen selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom ihrem Finanzamt laufend melden und versteuern. Künftig bleibt dies den Betreiberinnen und Betreibern erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.

„Wenn uns die EU solche Erleichterungen ermöglicht, müssen wir diese Spielräume auch nutzen. Indem wir auf diesem Weg die private Gewinnung von Solarenergie vereinfachen, setzen wir Anreize für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig entlasten wir nicht nur Betreiberinnen und Betreiber, sondern auch die Finanzverwaltung“, zeigten sich die Ministerin und die Minister zufrieden und blickten gleichzeitig nach vorne: „Im weiteren Verfahren gilt es nun gemeinsam sicherzustellen, dass mit dem Jahressteuergesetz die Potenziale zum Bürokratieabbau auch tatsächlich ausgeschöpft werden.“  © HMdF