Springe zum Inhalt

BPOLD-KO: Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Ausübung von Prostitution

Koblenz, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Hochheim, Biblis, Ginsheim-Gustavsburg, Bürstadt, Bischofsheim, Mainz-Kostheim, Ludwigshafen am Rhein (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und der Bundespolizei:

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve -, die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt/Main und die Steuerfahndung des Finanzamts Darmstadt haben am 17.10.2024 in einem umfangreichen Ermittlungskomplex Wohn- und Geschäftsräume sowie einen Bordellbetrieb in Hessen durchsucht und drei Tatverdächtige festgenommen. Das Verfahren, das wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung und der versuchten Strafvereitelung geführt wird, richtet sich gegen vier Beschuldigte.

Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Wiesbaden, Hochheim, Biblis, Ginsheim-Gustavsburg, Bürstadt und Bischofsheim statt. Die Festnahmen, die aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Darmstadt erfolgten, wurden in Mainz-Kostheim, Ginsheim-Gustavsburg und Ludwigshafen am Rhein vollzogen.

Bei den drei festgenommenen Beschuldigten handelt es sich um zwei chinesische Staatsangehörige im Alter von 51 bzw. 44 Jahren und einen deutschen Staatsangehörigen im Alter von 69 Jahren. Sie sind dringend verdächtig, zwischen Januar und Juni 2024 zwölf Frauen aus der Volksrepublik China als Prostituierte beschäftigt und beherbergt zu haben, obwohl diese nicht über Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Bundesrepublik verfügten.

Die 51-jährige Beschuldigte soll den Bordellbetrieb geführt haben. Zu ihren Aufgaben sollen die Anmietung der Tagesterminwohnungen, die Festlegung von Preisstrukturen, die Überwachung der erwirtschafteten Gesamtumsätze, die Preisverhandlungen und Preisabsprachen mit Freiern, die Koordination der Haus- und Hotelbesuche sowie die Schaltung von Inseraten gehört haben.

Die 44-jährige Beschuldigte soll die 59 Jahre alte Beschuldigte bei der Geschäftsführung zeitweise vertreten haben und darüber hinaus als Telefonistin für die Entgegennahme von Anrufen der Freier zuständig gewesen sein.

Dem 69-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, die Prostituierten zu Hotel- und Hausbesuchen gefahren, sie mit Einkäufen versorgt und Anzeigen auf Erotikplattformen geschaltet zu haben. Ihm wird darüber hinaus vorgeworfen, mit dem vierten Beschuldigten, einem 62-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde in Hessen ist, in Kontakt getreten zu sein, um über anstehende Kontrollen der Tagesterminwohnungen vorab informiert zu werden. Im Frühjahr 2024 soll er dadurch mehrfach telefonisch über tatsächliche oder vermeintliche Kontrollen des Ordnungsamts, der Polizei und des Zolls in Kenntnis gesetzt worden sein, um die unerlaubt aufenthältigen Prostituierten rechtzeitig verbergen zu können.

Allen Beschuldigten war bewusst, dass die beschäftigten Prostituierten nicht über Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Bundesrepublik verfügten.

Der 51-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, in ihrem Bordellbetrieb seit 2019 Sozialabgaben und Steuern hinterzogen zu haben, wodurch ein Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe von rund 190.000 Euro, ein Umsatzsteuerschaden in Höhe von rund 230.000 Euro und ein Lohnsteuerschaden in Höhe von rund 100.000 Euro entstanden sein soll.

An den heutigen Einsatzmaßnahmen waren 205 Beamte unter Führung der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt/Main und sieben Beamte der Steuerfahndung des Finanzamts Darmstadt beteiligt.

Im Rahmen der umfangreichen Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone und Datenträger sichergestellt. Zur Abschöpfung von Gewinnen aus mutmaßlichen Straftaten wurden aufgrund eines Arrestbeschlusses des Amtsgerichts Darmstadt Vermögenswerte, insbesondere Bargeld und Schmuckgegenstände sichergestellt.

Die drei festgenommenen Beschuldigten werden heute und morgen dem Haftrichter am Amtsgericht Darmstadt vorgeführt, der über die Invollzugsetzung der Haftbefehle entscheiden wird.

Rückfragen bitte an:

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

NACHTRAG: 17.10.2024 – 15:53

Koblenz, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Hochheim, Biblis, Ginsheim-Gustavsburg, Bürstadt, Bischofsheim, Mainz-Kostheim, Ludwigshafen am Rhein (ots)

 

Nachtrag: Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 24 Mobiltelefone, 3 Notebooks, 1 PC, 1 Festplatte, diverser Schriftverkehr sowie rund 15 Gramm Kokain/ Amphetamine sichergestellt.

Zur Abschöpfung von Gewinnen aus mutmaßlichen Straftaten wurden aufgrund eines Arrestbeschlusses des Amtsgerichts Darmstadt Vermögenswerte, insbesondere Bargeld in Höhe von 48.815 Euro, Schmuckgegenstände im Wert von ca. 35.000 Euro und zwei hochpreisige Handtaschen sichergestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve -, die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt/Main und die Steuerfahndung des Finanzamts Darmstadt haben am 17.10.2024 in einem umfangreichen Ermittlungskomplex Wohn- und Geschäftsräume sowie einen Bordellbetrieb in Hessen durchsucht und drei Tatverdächtige festgenommen. Das Verfahren, das wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung und der versuchten Strafvereitelung geführt wird, richtet sich gegen vier Beschuldigte.

Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Wiesbaden, Hochheim, Biblis, Ginsheim-Gustavsburg, Bürstadt und Bischofsheim statt. Die Festnahmen, die aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Darmstadt erfolgten, wurden in Mainz-Kostheim, Ginsheim-Gustavsburg und Ludwigshafen am Rhein vollzogen.

Bei den drei festgenommenen Beschuldigten handelt es sich um zwei chinesische Staatsangehörige im Alter von 51 bzw. 44 Jahren und einen deutschen Staatsangehörigen im Alter von 69 Jahren. Sie sind dringend verdächtig, zwischen Januar und Juni 2024 zwölf Frauen aus der Volksrepublik China als Prostituierte beschäftigt und beherbergt zu haben, obwohl diese nicht über Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Bundesrepublik verfügten.

Die 51-jährige Beschuldigte soll den Bordellbetrieb geführt haben. Zu ihren Aufgaben sollen die Anmietung der Tagesterminwohnungen, die Festlegung von Preisstrukturen, die Überwachung der erwirtschafteten Gesamtumsätze, die Preisverhandlungen und Preisabsprachen mit Freiern, die Koordination der Haus- und Hotelbesuche sowie die Schaltung von Inseraten gehört haben. Die 44-jährige Beschuldigte soll die 59 Jahre alte Beschuldigte bei der Geschäftsführung zeitweise vertreten haben und darüber hinaus als Telefonistin für die Entgegennahme von Anrufen der Freier zuständig gewesen sein.

Dem 69-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, die Prostituierten zu Hotel- und Hausbesuchen gefahren, sie mit Einkäufen versorgt und Anzeigen auf Erotikplattformen geschaltet zu haben. Ihm wird darüber hinaus vorgeworfen, mit dem vierten Beschuldigten, einem 62-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde in Hessen ist, in Kontakt getreten zu sein, um über anstehende Kontrollen der Tagesterminwohnungen vorab informiert zu werden. Im Frühjahr 2024 soll er dadurch mehrfach telefonisch über tatsächliche oder vermeintliche Kontrollen des Ordnungsamts, der Polizei und des Zolls in Kenntnis gesetzt worden sein, um die unerlaubt aufenthältigen Prostituierten rechtzeitig verbergen zu können.

Allen Beschuldigten war bewusst, dass die beschäftigten Prostituierten nicht über Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Bundesrepublik verfügten.

Der 51-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, in ihrem Bordellbetrieb seit 2019 Sozialabgaben und Steuern hinterzogen zu haben, wodurch ein Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe von rund 190.000 Euro, ein Umsatzsteuerschaden in Höhe von rund 230.000 Euro und ein Lohnsteuerschaden in Höhe von rund 100.000 Euro entstanden sein soll.

An den heutigen Einsatzmaßnahmen waren 205 Beamte unter Führung der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt/Main und sieben Beamte der Steuerfahndung des Finanzamts Darmstadt beteiligt.

Im Rahmen der umfangreichen Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone und Datenträger sichergestellt. Zur Abschöpfung von Gewinnen aus mutmaßlichen Straftaten wurden aufgrund eines Arrestbeschlusses des Amtsgerichts Darmstadt Vermögenswerte, insbesondere Bargeld und Schmuckgegenstände sichergestellt.

Die drei festgenommenen Beschuldigten werden heute und morgen dem Haftrichter am Amtsgericht Darmstadt vorgeführt, der über die Invollzugsetzung der Haftbefehle entscheiden wird.

Rückfragen bitte an:

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main