Frankfurt/Main (ots) - Nach seiner Ankunft aus Brüssel / Belgien verhafteten Bundespolizisten am 16. Februar einen 42-jährigen Liberianer. Die belgischen Behörden hatten den Mann auf Grundlage des Dubliner Übereinkommens an Deutschland überstellt. Im Mai 2021 war er vom Amtsgericht Göttingen wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeuges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Nachdem er sich trotz Strafaufschubes nicht zum Strafantritt gestellt hatte, ließ die Staatsanwaltschaft Göttingen seit Dezember
2022 mit Haftbefehl nach dem Mann suchen. Die Bundespolizei lieferte den 42-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.
Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro konnte ein 24-jähriger Bosnier einen 50-tägigen Gefängnisaufenthalt abwenden. Bundespolizisten hatten den Mann bei der Ausreisekontrolle nach Kairo / Ägypten zunächst festgenommen.
Wegen Trunkenheit im Verkehr war er vom Amtsgericht Frankfurt im Oktober 2020 verurteilt worden und anschließend untergetaucht. Nachdem er den offenen Betrag entrichtet hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
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