Ausschließlich Behältnisse von maximal 100 ml in einem
verschließbaren 1-Liter Beutel zulässig / Ausgenommen sind Medikamente und
flüssige Babynahrung
Ab 1. September 2024 ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck am
Flughafen Frankfurt wieder an allen Passagier-Sicherheitskontrollen begrenzt:
Fluggäste dürfen Flüssigkeiten dann nur in Behältern mit einem Volumen von bis
zu 100 Millilitern mitnehmen, diese sollten sich in einem wiederverschließbaren
Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter
befinden.
Hintergrund der Neuregelung ist eine Änderung im Recht der Europäischen Union,
die auch die zum Teil bereits vorhandenen CT-Scanner am Flughafen Frankfurt
betrifft. An den mit CT-Technik ausgestatteten Kontrollstellen müssen Passagiere
elektronische Geräte sowie korrekt gepackte wiederverschließbare, durchsichtige
Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter auch weiterhin
nicht auspacken.
Grundsätzlich gilt: Fluggäste tragen durch eine gute Urlaubsvorbereitung zu
einem schnellen und bequemen Reiseantritt bei. Beim Packen der Koffer sollten
sie Menge und Gewicht ihres Reisegepäcks beachten, das die Airlines festlegen.
Beim Handgepäck beschränken sich Passagiere auf das Nötigste und nehmen, wenn
möglich, nur eine Tasche pro Person mit. Siehe auch: Handgepäck
(frankfurt-airport.com).
Ein individuelles Zeitfenster an der Sicherheitskontrolle buchen Reisende am
besten online über den kostenlosen Service FRA SmartWay. Weitere Informationen
zur Reisevorbereitung sowie viele andere Tipps für den Aufenthalt am Flughafen
Frankfurt gibt es hier: Reise Guide (frankfurt-airport.com).
Rückfragen bitte an:
Bundespolizei
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main