Springe zum Inhalt

BPOLD FRA: Illegale Prostitution – Bundespolizei und Staatsanwaltschaft Düsseldorf gehen gegen sexuelle Dienstleistungen in Tagesterminwohnungen vor – Sieben Durchsuchungen und zwei Festnahmen

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen
Prostitution und des unerlaubten Aufenthaltes haben 120 Einsatzkräfte der
Bundespolizei und ein Bargeldspürhund des Zollfahndungsamtes Essen am heutigen
Tag insgesamt sieben Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht, darunter jeweils
ein Objekt in Düsseldorf, Langenfeld, Viersen, Oberhausen und Hattingen sowie
zwei Objekte in Essen. Dabei wurden zwei Haftbefehle vollstreckt. Die zwei
festgenommenen Beschuldigten wurden am heutigen Mittag einem Haftrichter des
Amtsgerichts Düsseldorf vorgeführt, welcher die Untersuchungshaft gegen diese
anordnete.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt die Inspektion
Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen bereits seit
Juli 2025 u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von
Ausländern. Bei den Beschuldigten handelt es sich um vier chinesische
Staatsangehörige im Alter von 42 bis 59 Jahren. Die drei Frauen und ein Mann
werden verdächtigt, zahlreichen chinesischen Staatsangehörigen ohne
erforderlichen Aufenthaltstitel die Prostitution ermöglicht zu haben. Die
Beschuldigten sollen dafür unter anderem Räume zur Verfügung gestellt und
entsprechende Anzeigen auf Erotikplattformen geschaltet haben.

Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen sicherten die Ermittlerinnen und Ermittler
Vermögenswerte i. H. v. 13.000 Euro. Zudem stellten sie umfangreiche
Beweismittel sicher, darunter Mobiltelefone, Tablets und weitere Speichermedien.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden ferner drei weibliche chinesische
Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen. Diese wurden nach
Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen an die zuständige Landespolizei
Nordrhein-Westfalen überstellt.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel,
dauern an.

Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die
Beschuldigten als unschuldig.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main