INNENMINISTER POSECK WIRBT IN BRÜSSEL FÜR EINE KONSEQUENTE UMSETZUNG DER GEAS-REFORM UND SIEHT WEITEREN HANDLUNGSBEDARF
Innenminister Roman Poseck: „Wirksame Steuerung von Migration und der Schutz individueller Rechte gehören zusammen. Nur ein Europa, das Humanität und Ordnung gleichermaßen gewährleistet, erhält auf Dauer das Vertrauen seiner Bürger. Die Diskussion über weitere Verbesserungen der europäischen Asyl- und Migrationspolitik ist mit GEAS nicht am Ende.“
Wiesbaden/Brüssel. Über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und die Zukunft der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat Roman Poseck, der Hessische Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, am Dienstag bei einer Veranstaltung in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel referiert und diskutiert. Der Bezug auf das 75-jährige Bestehen der Europäischen Menschenrechtskonvention bot die Möglichkeit, die seit dem 12. Juni 2026 anwendbare GEAS-Reform in den größeren europäischen Werte- und Rechtsrahmen einzuordnen.
Innenminister Roman Poseck betonte im Rahmen der Diskussionsveranstaltung: „Kriege, geopolitische Krisen, Fluchtbewegungen und die gezielte Instrumentalisierung von Migration durch autoritäre Staaten stellen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor Aufgaben, die kein Land allein bewältigen kann. Europa braucht angemessene und gemeinsame Antworten auf irreguläre Migration. Antworten, die wirksam sind und zugleich unseren menschenrechtlichen Verpflichtungen gerecht werden.
Mit GEAS gibt es nun mehr Ordnung, mehr Verlässlichkeit und bessere Möglichkeiten zur Steuerung irregulärer Migration. Schnellere Verfahren, gemeinsame Mindeststandards, mehr Rechtssicherheit und eine gerechtere Verteilung von Verantwortung innerhalb der Europäischen Union sind richtige und notwendige Schritte. Humanitäre Standards und der Schutz der tatsächlich Schutzbedürftigen bleiben dabei Kern unseres europäischen Werteverständnisses. Klar ist aber auch, dass das neue GEAS seine Wirkung nur entfalten kann, wenn alle Mitgliedstaaten den neuen Rechtsrahmen konsequent anwenden und umsetzen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass europäische Solidarität in Fragen der Migration häufig nur auf dem Papier existierte. Die Folgen tragen vor allem jene Staaten, die ihrer Verantwortung nachkommen.
Deutschland ist hinsichtlich seiner Aufnahmekapazitäten, aber auch gesellschaftlich an seine¬ Grenzen gekommen. Darauf hat die neue Bundesregierung reagiert und mit mehreren Maßnahmen ein Stoppschild für irreguläre Migration gesetzt. Mehr Grenzkontrollen, die Aussetzung des Familiennachzuges und konsequente Abschiebungen sorgen dafür, dass Deutschland zunehmend unattraktiver für illegale Migration geworden ist.
Seit 75 Jahren bildet die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) das Fundament unseres gemeinsamen Menschenrechtsschutzes. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir in Europa intensiv darüber diskutieren, wie die Konvention unter veränderten migrations- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen angewendet und fortentwickelt werden kann. Im Kern geht es um die Gewährleistung individueller Schutzrechte und zugleich den Erhalt der Handlungsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaates. Die Erklärung von Chișinău, die die Auslegung der EMRK stärker an Sicherheits- und staatlichen Vollzugsinteressen orientieren will, ist ein wichtiger Diskussionsbeitrag zur Verbesserung unserer Handlungsfähigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund von in Teilen durch Drittstaaten instrumentalisierter Migration.
Ich bin überzeugt, dass nur ein Europa, das Humanität und Ordnung gleichermaßen gewährleistet, auf Dauer die Akzeptanz seiner Bürger erhalten wird.“
Deutschland ist nach Angaben des UNHCR mit rund 2,8 Millionen aufgenommenen Geflüchteten weltweit das zweitgrößte Aufnahmeland. Ein erheblicher Teil der Asylerstanträge in Deutschland entfällt dabei auf irreguläre Sekundärmigration, also auf Personen, die bereits in einem anderen europäischen Staat Schutz beantragt haben. Im Durchschnitt der vergangenen Jahre lag dieser Anteil bei etwa einem Viertel aller Asylerstanträge. Die GEAS-Reform setzt hier mit schnelleren und einheitlicheren Verfahren, gemeinsamen Mindeststandards und verbesserten Zuständigkeits- und Überstellungsregeln an, um Sekundärmigration innerhalb Europas wirksam zu begrenzen.
Hessen hat bei der Umsetzung der GEAS-Reform auf bestehende Verfahren und Strukturen zurückgegriffen, sodass die Einführung der Neuerungen reibungslos und ohne nennenswerte Umstellungsprobleme erfolgt ist. Am Standort Frankfurt am Main stehen künftig rund 200 der bundesweit 374 Plätze im Grenzverfahren zur Verfügung. Auch bei den Rückführungen hat Hessen in den vergangenen Jahren deutlich zugelegt. Im Jahr 2025 wurden 1.941 Abschiebungen durchgeführt, zudem sind 3.141 Personen freiwillig ausgereist.
In der Diskussion verwies der Innenminister auf weiteren Handlungsbedarf für eine zukunftsfähige europäische Migrationspolitik, etwa bei der Stärkung von Grenzschutz und Migrationskontrolle, noch stärkerem Druck auf unkooperative Herkunftsstaaten, erleichterten Rückkehroptionen für Kriegsflüchtlinge nach Konfliktende, bei der konsequenten Umsetzung der europäischen Rückführungsverordnung (u.a. durch die Handyortung abgängiger Rückzuführender) oder Zurückweisungen an EU-Außengrenzen von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten, wie es die Europäische Volkspartei jüngst forderte. © HMdIS