Frankfurt/Main (ots) - Am 6. Dezember reiste ein 38-jähriger Deutscher aus Sofia
(Bulgarien) nach Frankfurt am Main. Bundespolizisten nahmen ihn bereits am Flugzeug wegen einer Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Erfurt und eines Haftbefehls wegen Hehlerei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen fest. Das Amtsgericht Mühlhausen verurteilte den Mann im Juni 2019 zu einer Restfreiheitsstrafe von 488 Tagen aus einer ursprünglichen Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten. Beamte der Bundespolizei lieferten den Mann in die Justizvollzugsanstalt ein.
Zeitgleich nahm eine Streife der Bundespolizei einen 42-jährigen Rumänen am Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens fest. Er beanspruchte die Dienste der Deutschen Bahn ohne gültigen Fahrschein. Im Rahmen der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten zwei Haftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft Mannheim suchte den Mann seit Februar 2023 wegen Körperverletzung. Hierfür wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2584,50 Euro verurteilt. Weiterhin suchte die Staatsanwaltschaft Traunstein den Rumänen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht Laufen verurteilte ihn hierfür zu einer Geldstrafe von 7000 Euro.
Beamte der Bundespolizei lieferten auch ihn in die Justizvollzugsanstalt ein, da er die Gesamtsumme in Höhe von 9584,50 Euro nicht zahlen konnte.
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