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Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ist ab sofort für Ukraine-Flüchtlinge zuständig

Die Menschen, die seit Februar aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden seit 1. Juni von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II). Darauf hat jetzt das Jobcenter Limburg-Weilburg hingewiesen.

Aufenthaltstitel notwendig
Für die Betreuung gelten die allgemeinen Vorschriften des Sozialgesetzbuches II. Voraussetzungen für den Leistungsbezug sind somit auch Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit. Im Fall der Ukraine-Flüchtlinge bedarf es zudem einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Die entsprechenden Anträge auf Leistungen der Grundsicherung müssen jetzt gestellt werden. Alle Geflüchteten, die schon Leistungen nach dem AsylbLG bezogen haben, wurden diesbezüglich bereits angeschrieben und terminiert zur Antragsabgabe ins Jobcenter eingeladen. Nur wer noch kein Anschreiben erhalten hat, muss sich selbst beim Jobcenter melden. Anträge können auch online gestellt werden. Personen, denen bereits vor dem 1 Juni 2022 die Fiktionsbescheinigung oder der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erteilt wurde (Übergangsfälle), können bis zur Leistungsbewilligung durch das Jobcenter weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG beanspruchen, längstens bis 31. August 2022. Zahlungsunterbrechungen werden so vermieden.

Alle Hilfen aus einer Hand
Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom AsylbLG in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen, die seitens der Betroffenen auszuwählen ist. Zudem muss für den Bezug der Leistungen ein Bankkonto eingerichtet werden.

Die Jobcenter beraten und unterstützen ferner beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Zudem sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln. © Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar