- BEA-Verfahren zum 1. Januar 2023 verpflichtend
- Ohne Arbeitsbescheinigung kann Arbeitslosengeld nicht bewilligt werden
Die Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar weist Arbeitgeber darauf hin, dass die Übermittlung von Ar-beitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst ab 1. Januar 2023 verpflichtend über das BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen - BEA) zu erfolgen hat. Dies gelte für alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße. Die meisten Lohnabrechnungspro-gramme würden das digitale Verfahren bereits unterstützen, ansonsten sei die elektronische Über-mittlung auch über www.itsg.de/produkte/sv-net möglich. Durch BEA würden die Unternehmen Kos-ten für Erstellung, Druck und Versand der Unterlagen sowie Zeit sparen, heißt es in der Mitteilung.
Durch die geringere Fehleranfälligkeit werde zudem eine schnellere Auszahlung des Arbeitslosen-geldes unterstützt. Der verkürzte Zulauf der Arbeitsbescheinigungen sei für Leistungsempfänger von erheblicher Bedeutung, da die Bewilligung und Berechnung der Lohnersatzleistung ohne Arbeitsbe-scheinigung nicht erfolgen könne. Die Agentur für Arbeit bittet die Unternehmen daher, Arbeitsbe-scheinigungen stets sehr zeitnah über das seit 2014 bewährte BEA-Verfahren zu übersenden. Wei-tere Infos gibt es unter tinyurl.com/2p9zzf28. © Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar