Wie Landrat Michael Köberle mitteilt, werden auch in diesem Jahr Jugendinitiativen und Aktivitäten der von Jugendlichen selbstverwalteten Jugendräume in gleichem Umfang wie in der Vergangenheit vom Landkreis Limburg-Weilburg gefördert.
Es können Ausgaben, die im Zeitraum von November 2021 bis November 2022 entstanden sind, nach Vorlage der entsprechenden Quittungen finanziell gefördert werden. Zum Beispiel Renovierungsaktionen, die von den Jugendlichen selbst umgesetzt wurden, Anschaffungen für den Jugendraum, usw.
Ausgaben, mit denen Einnahmen erzielt wurden, das sind z. B. Rechnungen für Getränke und Lebensmittel, sind nicht zuschussfähig.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein kurzer Bericht der Jugendlichen über die Aktivitäten im vergangenen Jahr. Dieser Bericht soll die Aktionen und Veranstaltungen im vergangenen Jahr beschreiben und dem Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg einen Einblick gewähren. Da es um die Förderung von Eigeninitiative, Verantwortungsübernahme und Selbstorganisation geht, sollten diese Eigenschaften klar aus den Antragsunterlagen hervorgehen.
Die Regelung, dass auch neu gegründete Jugendclubs, die noch nicht über entsprechende Quittungen verfügen, ein Startkapital in Form einer pauschalen Förderung erlangen können, bleibt auch im Jahr 2022 bestehen.
Zur Antragsstellung werden benötigt:
• Antragsformular
• kopierte Quittungen (diese müssen auf den Jugendclub ausgestellt sein – nicht auf Einzelpersonen!)
• Bericht aus dem Förderzeitraum
Aktivitäten
Vorstand/Leitungsteam
Bilder
Antragsfrist ist Mittwoch, 30. November 2022.
Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie auf der Homepage des Jugendbildungswerkes unter www.das-jbw.de oder Sie schreiben eine Mail an jbw@limburg-weilburg.de. Bei Fragen hilft Ihnen das Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg gerne auch telefonisch weiter, unter 06431-296-118. © Landkreis Limburg-Weilburg