Limburg-Weilburg. Acht Bäche aus dem Landkreis Limburg-Weilburg werden die kommenden Jahre im Rahmen des Landesprogramms „100 wilde Bäche“ renaturiert. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie läuft in Hessen auf Hochtouren. Deren anspruchsvolles Ziel ist es, bis 2027 alle Gewässer im Rahmen der Vorgaben der Europäischen Union in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Um die Verwirklichung des Ziels schnell voranzutreiben, wurde das Programm „100 wilde Bäche“ ins Leben gerufen. Im Zuge des Programms wurden gezielt 100 hessische Bäche ausgewählt, die modellhaft renaturiert werden. Für die Teilnahme an dem Programm konnten sich Kommunen mit ihren Bächen bewerben. Da es in Hessen 21 Landkreise und fünf kreisfreie Städte gibt, ist es ein großer Erfolg, dass aus dem heimischen Landkreis Limburg-Weilburg acht Bäche aufgenommen wurden. Das wurde unter anderem erreicht, weil Sara Zabel aus der Kreisverwaltung, die bei der Unteren Wasserbehörde für die Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie in der heimischen Region verantwortlich ist, die heimischen Städte auf das Programm aufmerksam machte. Teilweise gab sie auch Unterstützung bei der Formulierung der Anträge.
Folgende Bäche aus dem Landkreis Limburg-Weilburg zählen nun offiziell zu dem Programm: der Erbach in Elz, der Lasterbach mit den Anliegergemeinden Waldbrunn und Elbtal, der Kerkerbach (Waldbrunn, Beselich, Runkel), der Sintersbach in Hünfelden, der Dombach in Bad Camberg, der Weinbach in Weinbach, der Eisenbach in Selters und der Laubusbach, der auf Gemeindeflächen von Weilmünster, Villmar, Selters und Brechen liegt. Zu letztgenanntem Projekt fand nun das erste Abstimmungsgespräch der vier Kommunen mit den Vertretern der Hessischen Landgesellschaft (HLG) im Selterser Mineralbrunnen statt. Ingo Pfeiffer und Malvine Wolf sind dort für die „Wilden Bäche“ Projektleiter. Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie können aktuell alle betroffenen Kommunen Zuschüsse in Höhe von mindestens 75 bis 95 Prozent der Projektkosten erhalten, wie Pfeiffer erläutert. Der Vorteil bei der Mitwirkung an dem Projekt „100 wilde Bäche“ ist laut der Projektleiterin Sara Zabel bei der heimischen Kreisverwaltung, dass die Kommunen über die HLG auch mit Manpower unterstützt werden. „Das ist für viele Kommunen eine wichtige Hilfe“, wie Zabel sagt. Kleine Verwaltungen hätten einfach in den Bauämtern häufig nicht die personellen Ressourcen, um ein solches Projekt alleine zu stemmen. Zudem sei die Umsetzung einer Bachrenaturierung für eine Kommune nicht gerade einfach, wenn sie vorher nie mit dem Thema befasst gewesen sei.
Was die HLG für die beteiligten Kommunen tun kann, ist die Abstimmung des Maßnahmenumfangs mit den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Die HLG kann die Ausschreibung, die Vergabe und Koordinierung von Planungsleistungen übernehmen, die Genehmigungen beantragen, erforderliche Gutachten beauftragen und Flächenmanagement betreiben, also mit Grundstückseigentümern verhandeln. Sie kann bei der Erstellung von Förderanträgen und von Verwendungsnachweisen mitwirken, die bauliche Umsetzung betreuen sowie Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt übernehmen. Wie Ingo Pfeiffer erläutert, entscheide jede beteiligte Kommune selbst, inwieweit sie die Leistungen der HLG in Anspruch nehme. Sie könne alles von der HLG regeln lassen, aber auch nur Teile - oder gerne auch alles selbst machen. Pfeiffer betonte, dass es auf jeden Fall Sinn mache, ein Projekt wie den Laubusbach in interkommunaler Kooperation anzugehen, weil es in Sachen Endergebnis der Renaturierung und Kosteffizienz des Projektes besser sei, das Projekt auf der vollen Bachlänge von einem einzigen Planer umsetzen zu lassen. Die Gemeinden Weilmünster, Villmar, Selters und Brechen wollen diesem Vorschlag beim Projekt Laubusbach folgen. Den Bächen soll zum Beispiel durch Einbringung von Steinen und Totholz ins Bachbett sowie Flächenankauf im Ufer- und Auenbereich wieder der Raum für eine eigenständige natürliche Entwicklung gegeben werden, wie Zabel berichtet. Das sei nebenbei auch effektiver Hochwasserschutz. Laut der Projektleiterin werden alle Maßnahmen eng mit Grundstückseigentümern und Wasserkraftanlagenbetreibern im Umfeld abgestimmt. Selbstverständlich werde darauf geachtet, dass sich Bachläufe möglichst nicht auf fremde Grundstücke ausdehnten und wertvolles Ackerland beeinträchtigten. www.wildebaechehessen.de. © Landkreis Limburg-Weilburg