Roman Poseck: „Der Landkreis Fulda geht bei Bürokratieabbau und moderner Verwaltung voran.“
Wiesbaden/Fulda. Der Landkreis Fulda ist die erste hessische Modellkommune im Rahmen des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes (KommFlexG). Das unterstreicht die Experimentierfreudigkeit der Kommune, um Standards abzubauen.
Innenminister Roman Poseck hat heute im Rahmen des Hessentags in Fulda den Bescheid zur Anerkennung als Modellkommune übergeben und erklärt:
„Hessen geht voran beim Bürokratieabbau. Mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz haben wir den richtigen Rahmen geschaffen: Wir stärken unsere Kommunen, indem wir ihnen mehr Freiheit, mehr Praxisnähe und mehr Entscheidungsspielraum geben. Das ist kein Selbstzweck. Es geht um eine Verwaltung, die den Alltag vor Ort besser abbildet und dort entlastet, wo Standards Ressourcen binden, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu schaffen.
Fulda setzt in vorbildlicher Weise auf Standardbefreiung. Der Landkreis hat bislang 17 Anträge eingereicht und erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Modellkommune. Der Landkreis Fulda möchte Verwaltungsabläufe effizienter gestalten, Verfahren beschleunigen und bestehende Handlungsspielräume im Sinne einer modernen und bürgernahen Verwaltung stärker nutzen.
Die Initiative des Landkreises unterstreicht zugleich die Bereitschaft, innovative Ansätze in der kommunalen Verwaltungspraxis zu erproben und hierdurch Erkenntnisse für eine mögliche Weiterentwicklung bestehender Standards zu gewinnen.
Mit der Anerkennung als ´KOMMFLEX-Modellkommune` würdigen wir das besondere Engagement des Landkreises. Die Modellkommune Fulda leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung moderner Verwaltungsprozesse in Hessen und gibt zugleich Impulse für andere Kommunen. Die im Rahmen der beantragten Standardbefreiungen gewonnenen Erfahrungen sollen ausgewertet werden und als Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur Vereinfachung und Modernisierung kommunaler Verwaltungsverfahren dienen.“
Landrat Bernd Woide: „Das Kommunale Flexibilisierungsgesetz ist seitens des Landes Hessen ein wichtiges Signal zum Bürokratieabbau und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen sind die Orte, an denen Demokratie unmittelbar stattfindet und am Ende auch diejenigen, die die Normen anwenden. Sie wissen um die Herausforderungen vor Ort und können genau einschätzen, was gebraucht wird. Es geht darum, weniger zu kontrollieren und flexibel auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort einzugehen. Das fördert Verständnis und Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen.“
Neben dem Landkreis Fulda wurde auch die Gemeinde Kalbach mit Bürgermeister Mark Bagus als Modellkommune gewürdigt. Beide Kommunen haben Anträge auf Standardbefreiungen eingereicht, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, Verfahren zu beschleunigen und bestehende Handlungsspielräume im Sinne einer modernen, leistungsfähigen und bürgernahen Verwaltung stärker zu nutzen.
Innenminister Roman Poseck: „Mit ihren Anträgen zeigen der Landkreis Fulda und die Gemeinde Kalbach eindrucksvoll, wie kommunale Innovationskraft aussehen kann. Hier kommen Erfahrung, Sachverstand und Praxiswissen zusammen. Vor allem aber ist der Wille erkennbar, aktiv an der Zukunft unserer Verwaltung mitzuwirken. Hier werden Probleme nicht nur beschrieben, sondern konkrete Lösungswege entwickelt. Damit sind Landkreis und Gemeinde Impulsgeber und Vorbild für andere Kommunen in Hessen. Mein herzlicher Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises Fulda sowie der Gemeinde Kalbach. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Verwaltung effizienter, moderner und bürgernäher zu gestalten. Ich freue mich auf die kommenden Jahre der Erprobung und auf die Erkenntnisse, die daraus für ganz Hessen gewonnen werden können“, so der Minister abschließend.
Kommunales Flexibilisierungsgesetz
Der Hessische Landtag hat am 5. Februar 2026 das Kommunale Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) beschlossen. Das Standardbefreiungsgesetz ist ein Teil des KommFlexG. Mit dem KommFlexG können sich kommunale Körperschaften auf Antrag für bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Standards befreien lassen. Die Kommunen geben dabei den Weg vor, welche Standards sie als zu bürokratisch empfinden und von welchen sie sich befreien möchten.
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