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Ab 1. Juni BEWÄSSERUNGSVERBOT für RASEN- und GRÜNFLÄCHEN – in Japankäferbefallszone rund um Trebur

Pflanzenschutzdienst informiert: In der Befallszone rund um Trebur dürfen Rasen- und Grünflächen von Montag bis Ende September nicht gegossen werden
Gießen/Trebur. Im vergangenen Sommer wurden bekanntlich sieben Japankäfer in der Gemeinde Trebur im Landkreis Groß-Gerau entdeckt. Da die gefräßigen Tiere mehr als 400 Pflanzen auf ihrem Speiseplan stehen haben und damit eine große Gefahr für unsere Natur, die Landwirtschaft, Garten- und Weinbau sind, wurde im Raum Trebur eine Befallszone mit einem Radius von einem Kilometer ausgewiesen. Per Allgemeinverfügung ist unter anderem geregelt, dass Rasen- und Grünflächen innerhalb dieser Zone in einem bestimmten Zeitraum nicht bewässert werden dürfen. „Dieser Zeitraum beginnt bereits am Montag, 1. Juni, auch wenn das, angesichts der Temperaturen, vielleicht schwerfällt. Das Bewässerungsverbot ist unabdingbar, weil die Käfer ihre Larven vorzugsweise in feuchten Rasenflächen ablegen“, betont Dr. Christian Hillnhütter, Leiter des für ganz Hessen zuständigen Pflanzenschutzdienstes beim Regierungspräsidium Gießen. „Unser aller Ziel muss es sein, die Verbreitung des Japankäfers zu verhindern.“
Betroffen vom Bewässerungsverbot sind große Teile der Orte Trebur und Astheim, die Karte ist auf der Internetseite des Pflanzenschutzdienstes einsehbar. Das Verbot gilt bis zum 30. September. Ziel der Maßnahme – und aller Regelungen an sich – ist es, die Entwicklung von Larven und damit ein weiteres Vorkommen der Japankäfer zu verhindern.
Alle Informationen rund um den Japankäfer – unter anderem wie er aussieht, wo verdächtige Funde gemeldet werden können und welche Regelungen es gibt – sind auf der Internetseite des Pflanzenschutzdienstes nachzulesen: https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzengesundheit/amtliche-erhebungen/der-japankaefer-popillia-japonica/. © RP-Gießen