Regierungsdirektorin Sandra Schwan, kommissarische Leiterin des Hauptzollamtes Frankfurt am Main: "Wir stellen durch digitalisierte Risikoanalyse sicher, dass Verbotenes nicht auf den Markt gelangt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt und ehrliche Marktteilnehmer nicht benachteiligt sind. Post- und Kuriersendungen mit einem Wert bis zu 150 Euro können von Unternehmen sowie Privatpersonen vollständig digital abgefertigt werden, was zu einer Beschleunigung des Warenflusses führt. Ob Abwicklung der Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer oder Luftverkehrsteuer: Viele Anträge von Wirtschaftsbeteiligten oder Privatpersonen können online gestellt werden. So schaffen wir es, die Fülle an Aufgaben zu bewältigen, die der Wirtschaftsstandort Frankfurt mit seinem internationalen Drehkreuz Flughafen mit sich bringt."
Steuererhebung - für Deutschland und Europa Durch die Erhebung von nationalen Verbrauch- und Verkehrssteuern, von Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und sonstigen Abgaben nahm das Hauptzollamt Frankfurt am Main im vergangenen Jahr mehr als 8,3 Milliarden Euro ein. Darunter waren z.B. 6,4 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer, über eine Milliarde Euro Luftverkehrsteuer, 377 Millionen Euro Stromsteuer, 214 Millionen Euro Zölle, 74 Millionen Euro Energiesteuer (Erdgas), 109 Millionen Euro Kaffeesteuer sowie 62 Millionen Euro Biersteuer.
Rauschgiftkriminalität
Bei 6.089 Aufgriffen im Post, -Fracht-, und Reiseverkehr wurden insgesamt 14.987 Kilogramm Drogen mit einem Schwarzmarktwert von rund 190 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Darunter waren 822 Kilogramm Kokain, 5.076 Kilogramm Khat, 7.668 Kilogramm Haschisch und Marihuana, 11.042 Stück Amphetamin und Ecstasy sowie rund 400 Kilogramm neue psychoaktive Substanzen (z.B. Ketamin). Darunter fallen ganze Stoffgruppen, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, aber nur geringfügig chemisch anders und den bereits verbotenen Drogen in Struktur und Wirkung ähnlich sind.
88 Drogenkuriere wurden am Flughafen vorläufig festgenommen. Darunter waren zwei Personen, die als sogenannte "Schlucker" identifiziert wurden, das Rauschgift also im Körper transportierten. Bei einem Drogenschmuggler wurden 760 Gramm Kokain gefunden, er hatte 60 einzelne Behältnisse geschluckt.
Barmittelkontrollen
Europaweit sind Drittlandreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 4.092 Fällen meldeten Reisende ihre Barmittel legal an. 862 mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 18 Millionen Euro. 785 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, in 126 Fällen kam es zu Clearingverfahren zur weiteren Klärung der Sachverhalte.
Aufgrund des Angriffskrieges der russischen Föderation gegen die Ukraine wurden mehrere Sanktionspakete durch die EU beschlossen, welche die Zollbehörden national umsetzen. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main wurden 145 Strafverfahren wegen des Verdachtes von Embargo Verstößen im Bereich Barmittel eingeleitet. Der Gesamtwert der sichergestellten Banknoten betrug dabei 974.235 Euro. Darüber hinaus wurden Luxusgüter im Wert von über 13.055 Euro sichergestellt.
Artenschutz
Der illegale Handel mit exotischen Tieren und Pflanzen ist ein lukratives Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen für Tier, Mensch und Umwelt. Viele Arten unterliegen mittlerweile strengen artenschutzrechtlichen Bestimmungen.
In 601 Fällen kam es am Flughafen zur Sicherstellung von insgesamt 28.930 artengeschützten Exemplaren zur Prüfung der jeweiligen Einzelfälle. Darunter waren auch 157 lebende Tiere, zum Beispiel eine maurische Landschildkröte, diverse Steinkorallen und Leguane. Es wurden 3.397 lebende Pflanzen sichergestellt, darunter zahlreiche Aloen, Kakteen und Orchideen. 25.376 aus Tieren oder Pflanzen hergestellte Waren wurden beschlagnahmt, überwiegend im Internationalen Postzentrum. Die Bandbreite der per Mausklick bestellten Waren sowie der verbotenen Urlaubssouvenirs im Reiseverkehr war groß. Es wurden zahlreiche Lederwaren aus Krokodilen, Schlangen und Waranen sichergestellt, aber auch ein Mantel aus Wolfsfell, Tigerkrallen, Haifischzähne, fünf tote Milchhaie sowie zahlreiche Präparate von geschützten Vögeln. Es wurden vermehrt wieder Elfenbeinprodukte wie Stoßzähne, Gebetsketten, Ringe und geschnitzte Figuren von reisenden mitgebracht, oder auch per Postversandweg oder Kurierfracht geordert. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Arznei- und Dopingmittel
Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern durch Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Hier wirkt der Zoll bei der Überwachung mit. In 12.011 Sendungen wurden insgesamt 754.857 Tabletten und Ampullen wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sichergestellt. Auf die Postabfertigung entfallen dabei 727.497 Präparate, bei 11.875 Sendungen. Die Bandbreite zog sich von Potenzmitteln über Antibiotika bis hin zu Haarwuchsmitteln und starken Schmerzmitteln. Herkunftsländer waren überwiegend China, Indien und Thailand.
Das Anti-Doping-Gesetz dient der Bekämpfung des Dopings im Profi- sowie Breitensport. Entsprechende Produkte sind auch bei Hobbysportlern weit verbreitet. Bei 395 Aufgriffen wurden insgesamt - überwiegend im Postverkehr - 165.958 Tabletten und Ampullen sichergestellt. Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz werden strafrechtlich verfolgt.
Marken- und Produktpiraterie
Die Marken- und Produktpiraterie stört den fairen Wettbewerb und gefährdet Arbeitsplätze. Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. 9.020 Grenzbeschlagnahmeverfahren wurden eröffnet. Die 478.409 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 194 Millionen Euro und kamen überwiegend aus China. Weitere Herkunftsländer waren Hongkong, Türkei, Katar, Korea und Taiwan. Gefälscht wurden z.B. Einweggeschirr, Partyartikel, Parfum, Schmuck, Körperpflegeprodukte, Kleidung und Schuhe sowie Unterhaltungselektronik.
Produktsicherheit
Auch andere Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es zum Schutz der Verbraucher bei 13.012 Aufgriffen zur Sicherstellung von 971.702 Waren. Darunter waren häufig Steckdosen, Wasserkocher, Glätteisen, Akupunkturnadeln, Spiel- und Schreibwaren sowie Laserpointer. Bei der durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden wurden sie als unsichere Erzeugnisse eingestuft und dem Wirtschaftskreislauf entzogen. China, die USA, Hongkong, Südkorea und Indien waren die überwiegenden Herkunftsländer.
Verfolgung von Zoll- und Verbrauchsteuerdelikten Die Nichteinhaltung von Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Neben anderen Deliktsfeldern ist ein Schwerpunkt die Ahndung von Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende im Rahmen von Steuerstraf- und Bußgeldverfahren. Beim gesamten Hauptzollamt wurden 14.603 Strafverfahren sowie 1.648 Bußgeldverfahren neu bei der der Straf- und Bußgeldstelle geführt. Die daraus vereinnahmten Beträge -inklusive der Abschlüsse von Verfahren aus den Vorjahren- belaufen sich auf mehr als 4,7 Millionen Euro (Geldauflagen und Geldbußen, ohne gerichtsanhängige Verfahren). 2.181 Steuerstrafverfahren wurden davon im Reiseverkehr eröffnet. 11.697 Fälle von Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende konnten mit der Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden. Es wurden über zwei Millionen illegale Zigaretten sowie 196 Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt. Allein der im Reiseverkehr verursachte Steuerschaden beläuft sich auf insgesamt 3.155.483 Euro.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung Der Zoll leistet einen großen Beitrag bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Die Arbeitsverhältnisse von 4.305 Personen bei 283 Arbeitgebern wurden überprüft. 1.564 Strafverfahren wurden eingeleitet, sowie 788 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (darunter 49 wegen Mindestlohnverstößen). Die Schadensumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf rund 44,8 Millionen Euro. 2.084 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen sowie 854 Bußgeldverfahren (darunter 41 wegen Mindestlohnverstößen). Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen und Einziehungsbeträge beläuft sich auf 275.658 Euro. Darüber hinaus wurden Vermögensarreste in Höhe von 9.011.793 Euro vollstreckt und Vermögen in Höhe von 1.139.433 Euro gesichert. Zu abgeschlossenen Ermittlungen verhängten die Gerichte Freiheitsstrafen von insgesamt 340 Monaten, teilweise auf Bewährung.
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Hauptzollamt Frankfurt am Main