Darum geht es:
Elektronische Zahlungen sind im Alltag der Menschen in Hessen längst selbstverständlich. Das Land setzt diesen Trend konsequent um: Als erstes Bundesland hat Hessen für seine Landesverwaltung einen zentralen E-Payment-Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser schafft die Grundlage für den weiteren Ausbau digitaler Bezahlmöglichkeiten – und bringt Vorteile für Bürger, Unternehmen und Verwaltung.
Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Hessens Landesverwaltung ist bundesweit die erste Landesverwaltung, die die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für Online-Zahlungen und elektronische Vor-Ort-Zahlungen in den Behörden in einem zentralen und damit ressort-übergreifenden E-Payment-Vertrag bündelt. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung – für mehr Servicequalität und Effizienz.“
„Durch den Vertrag schaffen wir elementare Voraussetzungen für noch mehr Komfort und Flexibilität beim Bürgerservice. Zahlungen über E-Payment lassen sich sicher und einfach erledigen und im Fall von Online-Zahlungen sogar rund um die Uhr, unabhängig von Öffnungszeiten. Der elektronische Zahlungsverkehr beschleunigt die Bearbeitung von Anträgen, verschlankt Verwaltungsprozesse und kann so auch zu mehr Effizienz im Behördenhandeln führen. Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen im Land, aber auch die Verwaltung selbst. Ein Gewinn für alle.“
Zitat Digitalministerin Professor Dr. Kristina Sinemus:
„Eine leistungsfähige digitale Verwaltung stärkt Vertrauen, Effizienz und Standortqualität. Hessen investiert deshalb gezielt in moderne Prozesse, sichere digitale Infrastrukturen und nutzerfreundliche Online-Services. Unser Anspruch ist eine Verwaltung, die digital denkt und für die Menschen funktioniert – unabhängig von Öffnungszeiten oder Zuständigkeiten. Mit dem Rahmenvertrag wird den Verwaltungen das Prozedere erheblich erleichtert.“
Fragen und Antworten:
Was regelt der neue Rahmenvertrag?
E-Payment ist in der Hessischen Landesverwaltung bereits etabliert – etwa bei der Polizei, wo Verwarnungsgelder elektronisch beglichen werden können. Die Finanzierung für E-Payment der Landesverwaltung erfolgt aus Mitteln des Hessischen Digitalministeriums. Der neue, vom Hessischen Finanzministerium geschlossene Rahmenvertrag schafft nun die Grundlage, um die E-Payment-Angebote auszubauen und neue Anwendungen schnell und rechtssicher umzusetzen. Der entscheidende Vorteil: Einzelne Behörden müssen keine eigenen Vergabeverfahren mehr durchführen. Rechtliche und technische Fragen werden zentral geklärt – das spart Zeit und Ressourcen.
Welche Vorteile bringt E-Payment für die Bürger, Unternehmen und die Verwaltung?
E-Payment ermöglicht es den Behörden für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen moderne, sichere und etablierte Zahlungsmethoden anbieten zu können. Wenn Gebühren direkt per E-Payment bezahlt werden, kann die Verwaltung Leistungen grundsätzlich schneller und effizienter erbringen. Zahlungseingänge sind sofort sichtbar, manuelle Bearbeitungsschritte entfallen, Verwaltungsprozesse werden insgesamt beschleunigt. So wird die Bezahlung von Verwaltungsleistungen für alle Beteiligten komfortabler und effizienter.
Welche (neuen) bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten stehen durch den Rahmenvertrag zur Verfügung?
Zu den möglichen Zahlungsmethoden in Hessens Landesbehörden gehören Online-Zahlungen, zum Beispiel über Kreditkarte und PayPal, und die neu durch den Rahmenvertrag eingeführten mobilen Bezahlverfahren Apple Pay und Google Pay. Auch vor Ort können Zahlungen über moderne Zahlungsmittel abgewickelt werden. Ob online oder persönlich in der Behörde – die Abwicklung ist flexibel und einfach. © HMdF