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1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Stiftungsgesetzes: Erforderliche Anpassung des Landesrechts an das neue bundesweite Stiftungsregister

Roman Poseck: „Stiftungen sind ein tragendes Fundament unserer Zivilgesellschaft und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Wiesbaden. Im Hessischen Landtag wurde heute in erster Lesung der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Hessischen Stiftungsgesetzes beraten. Das Gesetz ist erforderlich geworden, da der Bundestag im Zuge der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts festgelegt hat, dass der Bund ab 2028 ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung führen wird. Mit der Einführung dieses Registers entfällt zugleich die Notwendigkeit, das Hessische Stiftungsverzeichnis weiterhin zu betreiben, weshalb eine Anpassung erforderlich wird. Daneben soll das Stiftungswesen in Hessen gestärkt, Verwaltungsverfahren vereinfacht und mehr Transparenz geschaffen werden.

Der Hessische Innenminister Roman Poseck erklärte anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Hessischen Landtag: „Viele Stiftungen entstehen aus einer sehr persönlichen Entscheidung: Menschen wollen Verantwortung übernehmen und etwas Bleibendes für unsere Gesellschaft schaffen – für Bildung, für Kultur, für Wissenschaft oder für soziale Projekte. Dieses Engagement prägt unsere Gesellschaft und stärkt den Zusammenhalt in unserem Land. Stiftungen sind deshalb ein tragendes Fundament unserer Zivilgesellschaft. Sie ermöglichen langfristiges Engagement für das Gemeinwohl und leisten in vielen Bereichen einen wichtigen Beitrag für unser Land. Stiftungen sind ein Zeichen für gelebte Demokratie.
Mit der Änderung des Hessischen Stiftungsgesetzes schaffen wir moderne und verlässliche Rahmenbedingungen.
Hintergrund der Anpassung ist insbesondere die Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung, das künftig eine zentrale und öffentlich einsehbare Informationsquelle über Stiftungen darstellen wird. Bürger erhalten somit die Möglichkeit, sich dort Informationen über Stiftungen abzurufen, etwa zu Vertretungsverhältnissen oder organisatorischen Strukturen.
Bislang werden in Hessen jährlich rund 200 stiftungsrechtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Mit Einführung des bundesweiten Registers entfällt diese Pflicht künftig. Auch Vertretungsbescheinigungen werden nicht mehr erforderlich sein, da die maßgeblichen Vertretungsverhältnisse direkt im Register ersichtlich sind. Darüber hinaus kann das bisherige Hessische Stiftungsverzeichnis entfallen. Dadurch werden Doppelstrukturen vermieden und Verwaltungsaufwand reduziert.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Bündelung der Stiftungsaufsicht für Mittel- und Nordhessen beim Regierungspräsidium Gießen. Diese organisatorische Neuordnung dient dazu, Verwaltungsabläufe zu vereinheitlichen und vorhandene Personalressourcen effizienter einzusetzen.
Das Gesetz setzt ein klares Signal zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements, stärkt zugleich nachhaltig die Rahmenbedingungen für Stiftungen und leistet somit einen wichtigen Beitrag, die Erinnerungskultur lebendig zu halten.“

Hintergrund:
Nach Angaben des Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt es derzeit rund 2.800 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts in Hessen. Damit gehört Hessen zu den stiftungsstärksten Bundesländern in Deutschland.
Viele dieser Stiftungen engagieren sich insbesondere in den Bereichen soziale Dienste, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl.
Eine besonders hohe Zahl an Stiftungen findet sich in den großen Städten und wirtschaftsstarken Regionen des Landes, darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt und Kassel sowie in Landkreisen wie dem Hochtaunuskreis, dem Main-Taunus-Kreis und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Mit rund 46 Stiftungen pro 100.000 Einwohner liegt Hessen zudem deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

© Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz