BPOLD FRA: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aachen und der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Frankfurt/Main (ots) - Illegale Prostitution - Bundespolizei und Staatsanwaltschaft Aachen unterbinden sexuelle Dienstleistungen in Tagesterminwohnungen. Drei Haftbefehle vollstreckt.
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Prostitution und des unerlaubten Aufenthaltes haben 172 Einsatzkräfte der Bundespolizei und ein Bargeldspürhund des Zollfahndungsamtes Essen am heutigen Tag insgesamt neun Objekte in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg durchsucht, darunter zwei Objekte in Düsseldorf und jeweils ein Objekt in Aachen, Bünde, Bad Honnef, Mühlheim an der Ruhr, Hünfelden, Buseck und Gernsbach. Dabei wurden drei Haftbefehle vollstreckt. Die drei festgenommenen Beschuldigten wurden am heutigen Mittag einem Haftrichter des Amtsgerichts Aachen und des Amtsgerichts Herford vorgeführt, welche die Untersuchungshaft gegen diese anordneten.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aachen ermittelt die Inspektion Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen bereits seit Februar 2025 u.a. wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Bei den Beschuldigten handelt es sich um zwei chinesische Staatsangehörige und zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 29 bis 47 Jahren. Die zwei Frauen und einer der Männer werden beschuldigt, zahlreichen chinesischen Staatsangehörigen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel die Prostitution ermöglicht zu haben. Die Beschuldigten sollen dafür unter anderem Räume zur Verfügung gestellt und entsprechende Anzeigen auf Erotikplattformen geschaltet haben. Bei dem zweiten männlichen Tatverdächtigen handelt es sich um einen Vermieter, der über eine längeren Zeitraum Wohneigentum zur Verfügung gestellt hat.
Als Tatmittel beschlagnahmten die Ermittlerinnen und Ermittler drei Kraftfahrzeuge sowie 12720 Euro und 1910 Schweizer Franken. Zudem stellten sie umfangreiche Beweismittel sicher, darunter Mobiltelefone, Computer und weitere Speichermedien.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden auch fünf weibliche chinesische Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen. Gegen eine der angetroffenen Frauen bestand zudem ein offener Vollstreckungshaftbefehl der StA Traunstein. Die Vollstreckung konnte durch Zahlung der Strafe abgewendet werden.
Alle Frauen wurden nach der strafprozessualen Bearbeitung an die zuständigen Ausländerbehörden übergeben.
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Staatsanwaltschaft Aachen