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Private Altersvorsorge stärken – und noch besser machen

Darum geht es:

Der Bundestag berät heute erstmals das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge. Hessens Finanzminister Lorz bekräftigt erneut die von Hessen bereits über den Bundesrat eingebrachten Verbesserungsvorschläge – und die Bedeutung von Reformen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„2026 muss das Jahr der Rente werden. Es wird höchste Zeit, dass wir diesem sozialen Sicherungssystem die Sicherheit geben, die es braucht, damit Bürgerinnen und Bürger ihr weiterhin langfristig vertrauen können. Eine verlässliche Alterssicherung gibt jedem einzelnen und damit auch der Gesellschaft Stabilität.“

„Die Bundesregierung handelt und betont die Rente nicht mehr nur in Sonntagsreden. Die Renten-Kommission soll in diesem Jahr Ergebnisse liefern und die Regierung steht im Wort, schnellstmöglich Änderungen gesetzlich zu regeln. Mit der Aktivrente setzt sie gezielt Anreize für längeres Arbeiten. Die Frühstartrente soll die Rente schon bei jungen Familien und Kindern früh ins Bewusstsein bringen. Lauter gute Schritte, die überfällig waren.“

„Die gesetzliche Rente ist sicher, aber für ein auskömmliches Leben im Alter gehören die betriebliche und die private Altersvorsorge mehr denn je dazu. Die private Altersvorsorge nun zu stärken, ist wichtig. Die Bundesregierung setzt mit dem Altersvorsorgereformgesetz an den richtigen Stellschrauben an: Durch flexiblere Garantievorgaben werden erstmals auch vollständig garantiefreie Produkte wie das Altersvorsorge- und das Standard-Depot ermöglicht. Das eröffnet höhere Aktienanteile und damit bessere langfristige Ertragschancen in der privaten Altersvorsorge.“

„Es geht aber noch besser: Damit das geplante Standard-Depot für Sparerinnen und Sparer attraktiv wird, muss es transparent, kosteneffizient und renditestark sein und vor allem einen Produktvergleich ermöglichen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf können hingegen Millionen möglicher Fondskombinationen künftig unter dem gleichen Etikett Standard-Depot angeboten werden. Das schafft keine Vergleichbarkeit und Transparenz in der neuen Produktlandschaft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das zu unübersichtlich. Zudem sind viele der möglichen Kombinationen für die Altersvorsorge ungeeignet.“

„Die Lösung besteht in einem staatlich organisierten, aber privatwirtschaftlich geführten Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente. Es sorgt für echte Vergleichbarkeit und eröffnet die Möglichkeit, endlich ein Opt-Out-Modell in der privaten Altersvorsorge einzuführen. Andere Länder wie Großbritannien und Schweden zeigen seit Jahren, wie erfolgreich solche Standardprodukte in der Altersvorsorge funktionieren. Auch für weitere Reformen wie für die Frühstart-Rente ist das notwendig.“

Fragen und Antworten:

Was möchte der Bund mit der Reform der privaten Altersvorsorge erreichen?

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz verfolgt der Bund das Ziel, die private Altersvorsorge grundlegend zu modernisieren, die zuletzt rückläufige Zahl privater Altersvorsorgeverträge wieder zu beleben und ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Durch renditestärkere und kostengünstigere Produkte, vereinfachte Förderstrukturen sowie mehr Transparenz und Flexibilität sollen bestehende Hemmnisse abgebaut und die zusätzliche Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten attraktiver werden. So sollen mehr Menschen in die Lage versetzt werden, ergänzend zur gesetzlichen Rente Vermögen aufzubauen und ihren Lebensstandard im Alter besser abzusichern.

Was sind Hessens Vorschläge zum Altersvorsorgereformgesetz?

Nach dem Gesetzentwurf wäre es möglich, unter dem Etikett eines Standardprodukts künftig Millionen unterschiedlicher Fonds-Kombinationen anzubieten. Statt breit diversifizierter weltweit anlegender Aktienfonds, die für die Altersvorsorge geeignet sind, könnten dabei auch Themen-, Regionen- oder Länderfonds ausgewählt werden. Das schafft weder Transparenz noch Vergleichbarkeit und wird damit dem Anspruch nicht gerecht. Ein echtes Standardprodukt muss transparent, kosteneffizient und renditestark sein. Vor allem muss es eine echte Vergleichbarkeit im Dickicht der neuen Produktlandschaft ermöglichen. Das bietet das geplante Standard-Depot gerade nicht. Die Lösung hierfür ist ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente. Hessen hat im Bundesrat bereits weitere Verbesserungsvorschläge eingebracht. Um welche Ideen es sich dabei handelt, können Sie hier nachlesen: https://finanzen.hessen.de/presse/ein-standard-depot-muss-vergleichbar-und-transparent-sein

Was ist die Deutschland-Rente?

Die Hessische Landesregierung brachte bereits im März 2018 mit der Deutschland-Rente einen Antrag zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge in den Bundesrat ein. Die Deutschland-Rente soll nicht nur die Produkte verbessern, sondern auch die bestehenden Angebote durch den neu zu schaffenden Deutschlandfonds – einen privatwirtschaftlich geführten Fonds unter öffentlicher Aufsicht – ergänzen. Er soll ein einfaches, günstiges und renditestarkes Standardprodukt zum Selbstkostenpreis anbieten. Das bringt für die Altersvorsorge-Sparerinnen und -Sparer Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Alle sollen beim Altersvorsorge-Sparen mitmachen, es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus. Wie genau man spart, bleibt den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern überlassen. Doch für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst aktiv ein Produkt auswählen, braucht es bei einer solchen automatischen Einbeziehung mit Austrittsrecht („Opt-out“) eine Auffanglösung. Das darf aber keine Notlösung sein, sondern auch diese Sparerinnen und Sparer haben Anspruch auf ein renditestarkes Produkt. Das ist der zentrale Grund, warum der Deutschlandfonds nötig ist. Der Staat unterstützt – wie schon bisher bei der Riesterrente – durch Zulagen oder Steuervorteile. Mehr zur Deutschland-Rente finden Sie hier: www.deutschlandrente.hessen.de. © HMdF