Wie schon in den letzten Jahren brauchen wir wieder die Mithilfe der Bürger*innen. In den nächsten Tagen werden wieder Ablesekarten versandt, entweder per Post oder per E-Mail.
Folgende Möglichkeiten zur Übermittlung des Zählerstandes stehen zur Verfügung:
Rückgabe der ausgefüllten Ablesekarte bis zum 10.12.2025 durch Einwurf in den Briefkasten am Rathaus, Marktstr. 1, Niederbrechen oder
per Post bis zum 10.12.2025 (das Porto übernehmen wir für Sie) oder
Online bis zum 02.01.2026 Zählerstand hier online erfassen (die Rückgabe der Ablesekarte ist dann nicht notwendig!).
Hinweise zur Online Erfassung: Das Erfassungsportal kann über den auf der Ablesekarte angedruckten QR Code aufgerufen werden. Alternativ können Sie auch hier ihren Zählerstand online erfassen.
Geschieht der Aufruf über den Link auf der Homepage, muss sich der Bürger vorab mit seinem Kassenzeichen und der zugehörigen Zählernummer identifizieren. Beides steht auf der Ablesekarte.
Wichtig daher: Warten Sie bitte daher unbedingt den Eingang der Ablesekarte ab!
Die Online Erfassung ist ab dem Versand der Benachrichtigungen möglich. Sie ist bis einschließlich Freitag, 02.01.2025 aktiviert! Danach wird der Link deaktiviert. Eine Online-Erfassung ist dann nicht mehr möglich.
Bei nicht vorliegenden Zählerständen wird der Verbrauch auf Basis der Vorjahreswerte bzw. der gemeldeten Personen geschätzt. Die Schätzung kann erfahrungsgemäß vom tatsächlichen Verbrauch um einiges abweichen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie für eine pünktliche Mitteilung und damit eine korrekte Abrechnung Sorge tragen.
Sie haben Fragen zur Abrechnung, der Online-Erfassung oder keine Ablesekarte erhalten?
Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin der Gemeinde Brechen,
Frau Katharina Duill, Zimmer 204, Rathaus, 2. OG,
Montag + Dienstag sowie Donnerstag + Freitag vormittags unter 06438-9129 221
oder per E-Mail katharina.duill@brechen.de oder wasserabrechnung(at)brechen.de oder info(at)brechen.de.
Persönliche Vorsprachen bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung. DANKE
Vielen Dank. © Gemeinde Brechen