„Zahl des Monats“: In Mittelhessen hat die Obere Wasserbehörde bislang 48 Anträge zur Förderung der Wassersicherstellung geprüft und zur Bewilligung an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weitergeleitet
Gießen. Es war im Jahr 1965: Das damals noch geteilte Deutschland stand im Zentrum des Ost-West-Konfliktes, als der Bundestag ein kurzes und gleichermaßen unbekanntes Gesetz beschloss. Diese Bundesnorm mit dem sperrigen Namen „Wassersicherstellungsgesetz“ (WasSiG) soll die lebenswichtige Trinkwasserversorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfalle sicherstellen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden bundesweit über 5.000 Trinkwassernotbrunnen errichtet, die bei Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung eine Mindestversorgung der Bevölkerung gewährleisten sollen. Neben der regelhaften Finanzierung der Anlagen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im dritten Quartal 2020 ein Konjunkturprogramm aufgelegt, um vermehrt in die Anlagen der Wassersicherstellung zu investieren. In Mittelhessen ist es Aufgabe der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Gießen, die Förderanträge von öffentlichen Wasserversorgern zu prüfen und zur Bewilligung an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weiterzuleiten. Seit Dezember 2020 wurden bereits 1.905.878,53 Euro bewilligt – unsere „Zahl des Monats“.
Gefördert werden beispielsweise die Errichtung von Trinkwassernotbrunnen, die Beschaffung von Notstromaggregaten oder die Investition in technische Infrastrukturen, welche der Stärkung der Wasserversorgung dienen. Ausgezahlt wird das Geld, sobald die rechnerisch und sachlich richtig geprüften Rechnungen vorgelegt werden. Bis dato sind es rund 800.000 Euro, die an die öffentlichen Wasserversorger geflossen sind. „Damit ist die mittelhessische Trinkwasserversorgung wieder ein Stück sicherer und zukunftsfähiger geworden“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
Als klar war, dass es das Förderprogramm gibt, galt es im zuständigen RP-Dezernat Grundwasserschutz/Wasserversorgung, schnell zu handeln. Denn die vom Bundesamt zur Verfügung gestellte Summe richtete sich nach dem Bedarf. „Umgehend wurden alle Kommunen des Regierungsbezirks über das Programm informiert und postwendend hatten wir mit einer Vielzahl von Anfragen und Anträgen alle Hände voll zu tun“, berichtet Dezernatsleiter Sebastian Krug. Die insgesamt 48 Anträge wurden sodann mitsamt einer fachlichen Stellungnahme des Dezernates über das hessische Umweltministerium an das Bundesamt weitergeleitet.
Stichwort: Zahl des Monats
Eine Zahl besteht aus einer Ziffer oder mehreren, und sie sagt erst einmal nichts aus. Dahinter verstecken sich aber oft spannende Themen mit einem „Ach, das wusste ich noch gar nicht“-Effekt. In der Reihe „Zahl des Monats“ stellt das Regierungspräsidium Gießen interessante Zahlen aus dem Verwaltungsalltag vor und beleuchtet dabei Wissenswertes. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch einen noch tieferen Einblick in die Aufgaben einer Mittelbehörde, die viel spannender ist, als vielleicht gedacht. © RP-Gießen