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Zweiter Schritt der Bürgergeldreform tritt in Kraft · Jobcenter informiert über Änderungen zum 1. Juli

Das Bürgergeld-Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u.a. der Regelbedarf erhöht und Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt.

Zum Juli 2023 treten die Elemente des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft, welche die Unterstützung der Menschen auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt betreffen. Qualifizierung bekommt künftig einen noch höheren Stellenwert (z. B. in Form des Weiterbildungsgeldes) und mit der "Ganzheitlichen Betreuung" können individuelle Problemlagen der Menschen noch umfassender begleitet werden.

Björn Becker, Geschäftsführer des Jobcenters Limburg-Weilburg, erklärt hierzu: "Unser Ziel ist es, die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden weiter zu verbessern. Dies kann insbesondere durch Aus- und Weiterbildung gelingen. Die Bürgergeld-Reform gibt uns hierzu weitere Instrumente an die Hand. Wir können Anreize schaffen und gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden erarbeiten, wie es bestmöglich gelingt, sie langfristig in Beschäftigung zu bringen."

Um zusätzliche Erwerbsanreize zu schaffen, gibt es ab dem 1. Juli neue Freibeträge. So werden beispielsweise Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sei das Jobcenter Limburg-Weilburg gerüstet. "Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bereits den ersten Teil der Bürgergeldreform gut umgesetzt und wir sind vorbereitet, um den zweiten Teil ebenso gut umzusetzen", so Björn Becker abschließend. Weitere Informationen zur Reform der Grundsicherung gibt es im Internet unter tinyurl.com/3d5wwj9c.  © Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar