HESSEN BEGRÜSST ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS: INTERNETANBIETER SOLLEN MISSBRAUCHSFÄLLE WIEDER AN STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN MELDEN
Boris Rhein: „Der Schutz unserer Kinder darf niemals verhandelbar sein.“
Roman Poseck: „Wenn es um das Wohlergehen und den Schutz von Kindern geht, darf es keine Kompromisse geben.“
Wiesbaden/Straßburg. Die EU verhandelt bereits seit Jahren über Regelungen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Anbieter von Kommunikationsdiensten verpflichtet werden sollen oder es ihnen zumindest gestattet sein soll, die Kommunikation auf ihren Diensten automatisiert auf Darstellungen sexualisierter Gewalt zu durchsuchen und diese Darstellungen zu melden. Da sich das Europäische Parlament im März gegen eine Verlängerung befristeter Ausnahmen von der sog. ePrivacy-Richtlinie aussprach, besteht seit April für Internetdienstanbieter keine EU-rechtliche Grundlage mehr, entsprechende Darstellungen sexualisierter Gewalt aufzudecken und zu melden. Da auch die Verhandlungen über dauerhafte Regelungen bis heute nicht abgeschlossen sind, gibt es aktuell keine Anschlusslösung. Ohne die Prüfung und Meldung durch die Diensteanbieter fehlen den Strafverfolgungsbehörden aber in vielen Fällen die Ansätze für ihre Ermittlungen – und Täter können unentdeckt bleiben.
Das Europäische Parlament hat heute erneut über die sog. CSA-Interim-VO abgestimmt, seine ablehnende Entscheidung aus dem März dieses Jahres revidiert und damit den Weg für weitere Verhandlungen über eine Verlängerung freigemacht. Der Rat muss der Verordnung noch zustimmen.
Ministerpräsident Boris Rhein sagte: „Das Europäische Parlament hat heute eine notwendige Kehrtwende für den Schutz von Kindern getroffen. Viel zu lange dauert es schon, dass Internetdienstanbieter Darstellungen sexualisierter Gewalt nicht mehr rechtssicher aufdecken und melden können. Das ist mehr als eine technische Regelung; es ist ein Bekenntnis für mehr Kinderschutz. Der Schutz unserer Kinder darf niemals verhandelbar sein.“
Innenminister Roman Poseck erklärte: „Das Europäische Parlament sendet heute ein richtiges und wichtiges Signal für den Kinderschutz. Nach einer langen Hängepartie gibt es hoffentlich bald Klarheit: Anbieter von Kommunikationsdiensten müssen wieder die Kommunikation auf ihren Diensten automatisiert auf Darstellungen sexualisierter Gewalt durchsuchen und diese Darstellungen melden.
Im Kampf gegen Kindesmissbrauch ist es gelungen, dass sich die Anbieter verantwortlich fühlen und abscheuliches Material freiwillig an die Strafverfolgungsbehörden melden. Diese Unterstützung ist wertvoll, um Kriminelle dingfest zu machen und Kinder besser zu schützen.
Allerdings soll nach der Abstimmung des EP von der Regelung die „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ Kommunikation ausgenommen werden. An dieser Stelle hätte ich mehr Mut erwartet. Der Kinderschutz darf nicht an der Art der Kommunikation Halt machen.
Wenn es um das Wohlergehen und den Schutz von Kindern geht, darf es keine Kompromisse geben. Das Argument des Datenschutzes ist hier fehl am Platz. E-Mail-Inhalte werden beispielsweise standardmäßig auf das Vorhandensein von Viren oder Spam gefiltert. Warum es bei der Aufdeckung von Missbrauchsbildern seit Jahren große Aufregung gibt, erschließt sich vor diesem Hintergrund in keiner Weise. Datenschutz darf bei Kinderpornografie und beim Kindesmissbrauch nicht Täterschutz sein.“
Hessens Familien- und Gesundheitsministerin Diana Stolz nannte die heute gefallene Entscheidung einen wichtigen „Zwischenschritt“ auf dem Weg zu mehr Schutz für die Kinder. „Kinderschutz ist immer noch zu sehr unter dem Radar. Das Europäische Parlament hat heute ein wichtiges Signal gesendet. Es müssen aber noch viele weitere folgen. Jedes einzelne Kind, dem wir helfen können, und jedes einzelne Kind, das wir vor Schlimmem bewahren können, ist es wert. Wir müssen alles tun, was in unserer Macht steht, um Missbrauch zu verhindern. Das gilt auch und in der heutigen Zeit ganz besonders im Internet.“ © HMdIS