Regierungspräsidium Gießen leitet straßenrechtliches Anhörungsverfahren
„Talbrücke Langgöns“ ein – Pläne sind ab Montag, 18. Juli, einsehbar
Gießen / Langgöns. Das Regierungspräsidium Gießen hat im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes das nächste straßenrechtliche Anhörungsverfahren für einen Teilbereich der A 45 eingeleitet. Das Vorhaben umfasst den sechsstreifigen Ausbau der A 45 von nördlich der Talbrücke Langgöns bis hin zum Gambacher Kreuz sowie den Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns selbst. Das etwa 480 m lange Talbrückenbauwerk Langgöns wurde in den Jahren 1996 und 2000 grundhaft instandgesetzt und wird in den kommenden Jahren das Ende seiner technischen Nutzungsdauer erreichen.
Im Verlauf des Streckenabschnitts befinden sich neben der Talbrücke fünf weitere Autobahnüber- und -unterführungen. Vier dieser Bauwerke werden im Zuge des Ausbaus ebenfalls erneuert, für ein Bauwerk zur Überführung eines Wirtschaftsweges ist ein ersatzloser Rückbau vorgesehen. Darüber hinaus umfasst die Maßnahme die Anpassung der Ein- und Ausfahrt eines im Abschnitt befindlichen Parkplatzes sowie die notwendigen Anpassungen und Änderungen der parallelen und kreuzenden Verkehrswege.
Die Planunterlagen zum Vorhaben werden von Montag, 18. Juli, bis einschließlich Dienstag, 17. August, auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.hessen.de – „Menü / Ansprechen / Öffentliche Bekanntmachungen / Bekanntmachung Planfeststellung“) veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen in dem gleichen Zeitraum in den Rathäusern der Gemeinde Langgöns sowie der Städte Linden, Pohlheim und Münzenberg zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben die Möglichkeit, bis Montag, 19. September, Einwände zu erheben. Den betroffenen Kommunen sowie die weiteren zu beteiligenden Behörden und Stellen wurden die Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zu diesem Termin zugesandt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP Gießen – gegebenenfalls im Rahmen eines Erörterungstermins – mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Anschließend werden die Ergebnisse in Form eines Berichts zusammen mit den Planunterlagen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vorgelegt. Dieses erlässt dann den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Schaffung des Baurechts. © Hessen Mobil