BÜRGERSERVICE DER HESSISCHEN FINANZÄMTER AB AUGUST EINHEITLICH ERREICHBAR DARUM GEHT ES:
Die Hessische Steuerverwaltung arbeitet weiter an ihrem Bürgerservice. Ab dem 1. August 2026 erreichen Bürgerinnen und Bürger alle Finanzämter unter der zentralen Rufnummer: 069 2545 2545. Mit der neuen Rufnummer wird der telefonische Kontakt zur Hessischen Steuerverwaltung bürgerfreundlicher und serviceorientierter. Die Rufnummern der einzelnen Finanzämter und auch die Servicehotline für allgemeine Steuerfragen und Fragen rund um ELSTER werden mit der neuen einheitlichen Rufnummer abgelöst. In naher Zukunft wird zudem ein KI-gestützter VoiceBot die Servicequalität des telefonischen Bürgerservice weiter erhöhen.
ZITATE FINANZMINISTER PROFESSOR DR. R. ALEXANDER LORZ:
„Die Hessische Steuerverwaltung geht einen weiteren wichtigen Schritt in der Modernisierung des Bürgerservice: Mit der Einführung einer landesweiten Rufnummer für alle Finanzämter und alle Steuerfragen vereinfachen wir für die Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu unserem Informationsangebot. Die neue Rufnummer bedeutet für sie weniger Aufwand und einen zielgerichteteren und damit effizienteren Service.“
„Unser Bürgerservice bleibt auf der Höhe der Zeit. Die geplante Einführung eines VoiceBot ist hierfür ein gutes Beispiel. Viele Bürgerinnen und Bürger sind offen für KI-gestützte Informationsangebote. Dank des VoiceBot lassen sich zukünftig viele klassische Anliegen, wie etwa Fragen zum Steuerklassenwechsel oder Fristverlängerungen, schnell und unkompliziert klären.“
FRAGEN UND ANTWORTEN
Warum wird eine einheitliche Rufnummer eingeführt?
Die neue Rufnummer macht den Service für die Bürgerinnen und Bürger einfacher. Sie müssen nicht mehr nach der richtigen Nummer des für sie zuständigen Finanzamtes in Hessen suchen. Die Verteilung der Anrufe kann durch die Verwaltung noch effizienter organisiert werden. Das verbessert die Erreichbarkeit und sorgt dafür, dass Anliegen auch bei einem hohem Anrufaufkommen dank der hessenweiten Verteilung zügig bearbeitet werden können. Auch die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung für allgemeine Steuerfragen und Fragen rund um ELSTER wird es zukünftig nicht mehr geben. Denn nicht nur für alle Finanzämter, sondern auch für alle Steuerfragen gibt es fortan eine einheitliche Nummer: 069 2545 2545.
Kann ich die alten Rufnummern übergangsweise noch nutzen?
Ja. In einer Übergangsphase leiten die bislang gültigen Nummern noch an die neue einheitliche Nummer weiter. So ist der Bürgerservice telefonisch auch über die alten Nummern weiterhin erreichbar.
Wie sind die telefonischen Servicezeiten und wie zufrieden sind die Steuerpflichtigen damit?
Die hessischen Finanzämter sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Der telefonische Kontakt ist sowohl für viele Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen sowie die steuerberatenden Berufe ein besonders wichtiger Weg, um mit ihrem Finanzamt in Kontakt zu treten. Das bestätigt auch eine im vergangenen Jahr von der Hessischen Steuerverwaltung in Auftrag gegebene repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts forsa. Rund ein Drittel der Befragten gab an, das Finanzamt (auch) telefonisch zu kontaktieren. Die bereits im Jahr 2020 ausgeweiteten telefonischen Servicezeiten wurden von den Bürgerinnen und Bürgern sehr positiv angenommen: 86 Prozent der Befragten zeigten sich mit diesen Telefonzeiten sehr zufrieden oder zufrieden. Die telefonischen Servicezeiten der Finanzämter stoßen damit bei den Bürgerinnen und Bürgern auf eine breite Zustimmung. Mit der Einführung der landesweit einheitlichen Rufnummer für alle Finanzämter wird die Servicequalität des Bürgerservice weiter verbessert. Die aktuellen und bewährten Servicezeiten bleiben unverändert bestehen.
Wie werden die Anrufe verteilt?
Die Anrufe werden gleichmäßig auf alle verfügbaren Beschäftigten des Bürgerservice der hessischen Finanzämter verteilt. Der Bürgerservice ist fortan dienststellenübergreifend organisiert, so dass Auskünfte zum individuellen Steuerfall direkt gegeben werden können – und damit ganz unabhängig davon, welches Finanzamt für die jeweilige Anruferin bzw. den jeweiligen Anrufer zuständig ist. Die Beschäftigten des Bürgerservice arbeiten weiterhin aus ihren jeweiligen Finanzämtern heraus.
Wie geht es weiter?
Der Bürgerservice der Hessischen Steuerverwaltung wird stetig verbessert. Eine weitere Neuerung ist der kommende VoiceBot: ein KI-gestützter Anrufservice, der nach seiner Einführung mit den Bürgerinnen und Bürgern in natürlicher Sprache kommuniziert. Der VoiceBot wird derzeit für seinen Einsatz im Bürgerservice vorbereitet. Nach seiner Einführung wird er zahlreiche klassische Fragen, beispielsweise zu Fristverlängerungen und Steuerklassewechseln, beantworten können. © HMdF