Gemeinsame Folge-Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA)
Am vergangenen Samstag (18.07.) kam es in den frühen Morgenstunden auf der Landstraße zwischen Hanau und Großauheim zu einem tödlichen Verkehrsunfall, an dem ein Streifenwagen beteiligt war, wir berichteten. Zuvor war der Polizei von einem Zeugen eine männliche Person gemeldet worden, die sich im Bereich der Rodgaustraße in Hanau mehrfach auf die Fahrbahn begeben haben soll.
Eine Streifenwagenbesatzung, bestehend aus zwei Polizeibeamten, war dabei die gemeldete männliche Person zu suchen und fuhr in Richtung Großauheim. Die Landstraße ist in diesem Bereich zweispurig ausgebaut und mit Seiten- sowie Mittelleitplanke versehen. Hier erfasste der Streifenwagen eine Person auf der Fahrbahn, bei welcher es sich um einen 17-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Aschaffenburg handelte. Dieser verstarb trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen noch vor Ort.
An der Unfallstelle wurden unter Hinzuziehung der Rechtsmedizin sowie eines Unfallsachverständigen umfangreiche Spuren gesichert. Im Anschluss wurde die Rechtsmedizin mit der Obduktion des Verstorbenen beauftragt.
Die beiden Polizeibeamten, welche sich im verunfallten Streifenwagen befunden haben, blieben körperlich unversehrt, sie werden aktuell psychologisch betreut.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer des Streifenwagens wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB eingeleitet.
Die genauen Hintergründe, der Ablauf des Unfallgeschehens und die Frage weshalb sich der Jugendliche auf der Fahrbahn aufhielt sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Auswertung der Spuren dauert weiterhin an.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Hanau
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