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Ohne Pflanzengesundheitszeugnis keine Einfuhr

Orchideen, Mangos und Co.: Pflanzenschutzdienst Hessen klärt über Mitbringsel aus Nicht-EU-Staaten auf und rät Reisenden, sich über die Bestimmungen zu informieren
Gießen. Eine schöne Orchidee, leckere Mangos, scharfe Chilis und schön blühender Oleander – gar manches landet im Reisegepäck, um ein Stück Urlaub mit nach Hause zu nehmen. Doch Vorsicht: Das kann teuer werden. „Reisende sollten sich über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für den Import von frischen Schnittblumen, Pflanzen oder Pflanzenteilen von außerhalb der Europäischen Union gibt es strenge Vorschriften – auch im Urlaubsgepäck“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Beim Kauf im Herkunftsland wird oft der Eindruck vermittelt, dass das Mitbringen unkompliziert ist. Das ist aber nicht so. Ohne Pflanzengesundheitszeugnis läuft nichts, denn sonst können gefährliche Schaderreger eingeschleppt werden – mit schlimmen Folgen für unsere Umwelt und Landwirtschaft.“
Die Einfuhr von pflanzlichen Produkten ist in der EU-weit gültigen Pflanzengesundheitsverordnung geregelt. Betroffen sind alle Pflanzen und deren lebende Bestandteile sowie alle Früchte – außer Ananas, Kokosnuss, Datteln, Durian und Bananen. Sie dürfen nur mit einem gültigen Pflanzengesundheitszeugnis in die EU eingeführt werden. Das gilt auch für den Handel über das Internet. Der für ganz Hessen zuständige Pflanzenschutzdienst beim Regierungspräsidium Gießen kontrolliert zusammen mit dem Zoll nicht nur Importe aus Drittländern, sondern auch Passagiere, die von außerhalb der EU einreisen. Ziel ist es, das Einschleppen von gefährlichen, nicht heimischen Schadorganismen oder Krankheiten zu verhindern. „Wer etwas mitbringt und kein Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen kann, muss die oftmals teuer bezahlten Urlaubsmitbringsel am Flughafen abgeben und vernichten lassen“, berichtet Andreas Scharnhorst, Leiter der Grenzkontrollstelle am Flughafen. Zudem wird ein Verwarngeld für jede ordnungswidrige Einfuhr fällig.
„Oft denken die Reisenden, dass Pflanzen, die bei uns wachsen, kein Problem sind. Dem ist aber nicht so, denn auch hier können gefährliche Schaderreger eingeschleppt werden“, erklärt Scharnhorst. In nur einer einzigen Frucht könnten mehrere Dutzend fremdländische Fruchtfliegen oder Larven nach Deutschland eingeschleppt werden und sich dann weiterverbreiten. „Es handelt sich nicht nur um eine rein theoretische Gefahr“, betont der Experte des Pflanzenschutzteams. Das kann verheerende Folgen für unsere Umwelt und Landwirtschaft haben. Hinzu kommt: Viele im Internet kursierende Hinweise und Merkblätter, die Ausnahmen zum Beispiel für Kleinmengen beschreiben, sind nicht auf aktuellem Stand. Das Team des Pflanzenschutzdienstes leistet daher in Kooperation mit Fraport, Lufthansa und dem Zoll Aufklärungsarbeit. Zudem arbeitet es mit Fachinstituten zusammen. Kontaktiert werden können die Pflanzenschützer per E-Mail an planthealth@rpgi.hessen.de. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts unter https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/privatpersonen-einfuhr.html. © RP-Gießen