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Niedrige Pegelstände: Bitte sorgsam mit Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen umgehen

Regierungspräsidium Gießen appelliert wegen Hitzewelle an mittelhessische Bürgerinnen und Bürger sowie unter anderem an Betreiber von Wasserkraftanlagen

Gießen. Die Hitze und andauernde Trockenheit führt auch in Mittelhessen zu niedrigen Pegelständen in den Gewässern – und zu ersten Konsequenzen: Wegen der andauernden Trockenheit hat der Vogelsbergkreis als erster von fünf Landkreisen im Regierungsbezirk das allgemeine Entnahmeverbot von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen ausgesprochen. Auch für Betreiber von Wasserkraftanlagen bringen die niedrigen Wasserstände veränderte Bedingungen mit sich. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Gießen hin und appelliert zugleich an die übrigen Bürgerinnen und Bürger in den weiteren vier Landkreisen, sich bei Wasserentnahme aus Gewässern zurückzuhalten.

Hohe Temperaturen, Verdunstung, geringer Niederschlag und oft unzureichende Beschattung führen nicht nur zu niedrigen Pegelständen, sie setzen auch die Lebewesen in Gewässern unter Stress. „Es besteht die Gefahr, dass Tiere und Pflanzen in Bächen und Seen Schaden nehmen könnten“, sagt Gabriele Schramm, Dezernatsleiterin Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz im RP Gießen. „Wasser, das aus den Gewässern entnommen wird, um etwa den Garten oder Rasen zu bewässern, verschärft die Situation zusätzlich“, lautet der Appell zu einem sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser.

Vom Entnahmeverbot ausgenommen sind bestehende, rechtlich zugelassene Gewässerbenutzungen – etwa auf Grundlage einer Erlaubnis, Bewilligung oder sogenannter alter Rechte, wie sie beispielsweise für den Betrieb von Wasserkraftanlagen gelten. Die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Gießen weist jedoch darauf hin, dass auch Inhaber solcher Rechte ihre Wasserentnahmen an die aktuelle Wetter- und Gewässersituation anpassen müssen.

Gerade in anhaltenden Trockenphasen kann das bedeuten, den Betrieb von Wasserkraftanlagen deutlich zu reduzieren oder zeitweise ganz einzustellen. Denn auch mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung besteht kein Anspruch darauf, dass jederzeit ausreichend Wasser in einer bestimmten Menge oder Qualität zur Verfügung steht.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen zu finden unter:
https://rp-giessen.hessen.de/umwelt/oberirdische-gewaesser © RP-Gießen