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Steuer macht jetzt das Amt · Hessisches Pilotprojekt wird auf fünf Bundesländer ausgeweitet

DIE STEUER MACHT JETZT DAS AMT
Hessisches Pilotprojekt wird auf fünf Bundesländer ausgeweitet
DARUM GEHT ES:
Die Steuer macht jetzt das Amt: Das heißt es nun für rund 200.000 Steuerpflichtige in ganz Hessen. Damit wird ein 2025 im Finanzamt Kassel begonnenes und äußerst erfolgreiches Pilotprojekt deutlich ausgeweitet. Kurz gesagt geht es darum, dass die ungeliebte Abgabe einer Steuererklärung nicht mehr notwendig ist. Stattdessen übersendet das Finanzamt den Vorschlag für einen Steuerbescheid. Doch das Projekt zieht noch weitere Kreise: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen schließen sich ihm an. Bundesweit könnten dann rund 500.000 Steuerpflichtige profitieren.
Mit dem Projekt sollen Erfahrungen für alle Bundesländer gesammelt werden, wie das Besteuerungsverfahren vereinfacht werden kann. Dieses gemeinsame Ziel verfolgen alle Finanzverwaltungen der Länder. Den Rahmen dafür bildet das seit 20 Jahren gelebte Prinzip der gemeinsamen Software-Entwicklung im so genannten KONSENS-Verbund. Damit nimmt die Finanzverwaltung eine digitale Vorreiterrolle innerhalb der öffentlichen Verwaltung ein. Dem dient auch die „Steuererklärung per App mit einem Klick“, eine von Bayern entwickelte neue Funktion innerhalb der App „MeinELSTER+“, die erstmals in diesem Jahr angeboten werden soll und die Abgabe einer Steuererklärung über ELSTER weiter vereinfacht – auch in Hessen. Ziel beider Verfahren ist ein möglichst einfacher und niederschwelliger Weg zur zutreffenden Besteuerung, der den Aufwand für viele Menschen reduziert und zugleich Rechtssicherheit sowie eine gleichmäßige Besteuerung gewährleistet. Perspektivisch sollen sie gemeinsam im KONSENS-Verbund weiterentwickelt und in einem einheitlichen Kommunikationszugang zur Finanzverwaltung über ELSTER gebündelt werden. Dazu werden die jetzt am Pilotprojekt beteiligten Länder ihre Erkenntnisse und Erfahrungen mit allen Bundesländern teilen und auswerten.
ZITATE FINANZMINISTER PROFESSOR DR. R. ALEXANDER LORZ:
„Die Steuer das Amt machen zu lassen, trifft den Nerv der Zeit und erfüllt die Erwartungen vieler Bürgerinnen und Bürger. 75 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, denen wir im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ihren Einkommensteuerbescheid gemacht hatten, stimmten ihm zu. Deshalb weiten wir das Projekt auf ganz Hessen aus: auf rund 200.000 Steuerfälle. Wir müssen, können und wollen der Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger nach einer spürbaren Entlastung gerecht werden!“
„Die öffentliche Verwaltung prägt maßgeblich, wie Bürgerinnen und Bürger den Staat im Alltag wahrnehmen. Die Steuerverwaltung ist für viele der häufigste Kontaktpunkt mit dem Staat und damit ein zentraler Ort, an dem Vertrauen in eine verlässliche, faire und bürgernahe Verwaltung entsteht. Dieses Vertrauen in einen funktionierenden Staat möchten wir mit unserem Angebot stärken.“
„Die Steuer macht das Amt: Das ist praktische Staatsmodernisierung, aber auch eine andere Sicht auf Verwaltung und Bevölkerung. Die Steuerverwaltung sollte Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger sein – und dank der Nutzung ohnehin vorliegender Daten kann sie das auch.“
„Ein moderner Staat sollte Dienstleister sein, möglichst schlank und digital organisiert. Er sollte seinen Bürgerinnen und Bürgern Arbeit abnehmen, wann immer das möglich und sinnvoll ist. Das meint nicht den allumsorgenden Staat, in dem sich jeder zurücklehnen kann. Aber wenn dem Staat zahlreiche Daten vorliegen, dann soll er damit arbeiten und nicht die Bürger zum x-ten Mal darum bitten. Heißt: Die Steuer macht jetzt das Amt. Langfristig würde ich gerne soweit wie möglich von der Steuererklärungspflicht des Bürgers wegkommen.“
„Mit der Pilotierung nicht nur in ganz Hessen, sondern in insgesamt fünf Bundesländern werden wir noch schneller noch mehr über diese neue Form des Umgangs von Verwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern lernen. Parteiübergreifend, Ost und West, Flächenländer und Stadtstaat: Ich bin schon jetzt sehr gespannt, welche Erkenntnisse wir aus dieser Vielfalt für alle Steuerverwaltungen in Deutschland gewinnen können.“
„In der Steuerverwaltung können wir die Stärke des Föderalismus besonders gut ausspielen: Gemeinsam bringen wir seit Jahren nicht nur im, sondern mit KONSENS alle Steuerverwaltungen voran. Dabei programmieren einzelne Länder Anwendungen, die alle nutzen. Hessen ist und bleibt eines dieser Programmierländer. Gleichzeitig können wir mit Die Steuer macht das Amt oder MeinELSTER+ weitere Formate ausprobieren und die Ergebnisse untereinander teilen. Uns eint ein Ziel: Die Steuer soll für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung möglichst einfach sein.“
„Die deutsche Steuerverwaltung war immer schon die modernste und digitalste Verwaltung in diesem Land und wird es dank der bayerischen MeinELSTER+-Initiative und unseres Pilotprojekts Die Steuer macht das Amt auch zukünftig bleiben.“
„Unser Steuersystem ist leider zu komplex, um diesen Service allen anbieten zu können. Aber ich möchte gerne ausprobieren, wie weit wir damit kommen können. Die Steuer macht das Amt: Das ist Staatsmodernisierung, von der Bürger und Verwaltung etwas haben. Und dieses Etwas ist vielleicht nicht nur weniger Ärger mit der Steuererklärung, sondern auch mehr Vertrauen in den Staat.“
ZITATE MANFRED PENTZ, MINISTER FÜR BUNDES- UND EUROPAANGELEGENHEITEN, INTERNATIONALES UND ENTBÜROKRATISIERUNG:
„Das ist genau das, wofür ich mich seit Jahren einsetze. Wir wollen das Leben der Menschen einfacher machen – nicht komplizierter. Dass jetzt auch andere Länder auf diese gute Idee aufspringen, zeigt einmal mehr: Wenn es um den Abbau von Bürokratie geht, dann ist Hessen Vorreiter und Taktgeber.“
„Der Föderalismus ist dann besonders stark, wenn wir zusammenarbeiten im Dienst der Bürgerinnen und Bürger.“
FRAGEN UND ANTWORTEN
Worum geht es bei Die Steuer macht jetzt das Amt?
Die Steuererklärung ist für viele eine jährliche Herausforderung – obwohl das Finanzamt bereits Daten zu Lohn, Rente oder Versicherungen hat. Im Pilotprojekt übernimmt das Amt die Erstellung eines Vorschlags für eine Steuererklärung.
Welche Ergebnisse hat das Pilotprojekt 2025 in Kassel gebracht?
Von den rund 6000 angeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern, die einen Vorschlag für ihren Steuerbescheid bekommen hatten, stimmten 75 Prozent diesem zu. Lediglich 4 Prozent machten nachträglich Aufwendungen geltend, 21 Prozent reichten eine Steuererklärung ein.
Dieses positive Ergebnis wurde zusätzlich durch eine bei der Evaluierung des Pilotprojekts in Auftrag gegebene repräsentative forsa-Umfrage bestätigt. Danach erwarten Bürgerinnen und Bürger von der Steuerverwaltung einen Vorschlag zu erhalten, wenn ihr hierfür alle erforderlichen Daten vorliegen. Diese Ergebnisse unterstreichen die hohe Akzeptanz und das Potenzial der so genannten Amtsveranlagung, Bürokratie abzubauen und die Verwaltung bürgernaher zu gestalten.
Worum geht es nun bei der Ausweitung des Pilotprojekts?
In Hessen wird nicht mehr nur das Finanzamt Kassel, sondern werden alle Finanzämter den Bürgerinnen und Bürgern, deren Daten der Hessischen Steuerverwaltung bereits vorliegen, schon in den kommenden Tagen einen so genannten Festsetzungsvorschlag schicken. Die Steuerpflichtigen können dem bis zum 31. Juli 2026 aktiv zuzustimmen. Die Zustimmung können sie über ein vorausgefülltes Antwortformular oder elektronisch über einen QR-Code erteilen. Sollten die Bürgerinnen und Bürger mit dem Vorschlag nicht einverstanden sein, sind sie weiterhin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Allein für Hessen ergibt sich nach derzeitigen Auswertungen ein Potential von etwa 200.000 Fällen. Zielgruppe sind Bürgerinnen und Bürger, die ausschließlich Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und/oder eine Rente bzw. Pension bezogen haben, wenn sie steuerlich nicht beraten sind. Geleistete Beiträge zur Kranken- und/oder Pflegeversicherung werden berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn die Bürgerinnen und Bürger Einkommensersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld erhalten haben. Es werden sowohl einzel- als auch zusammenveranlagte Bürgerinnen und Bürger Teil der Zielgruppe sein. Darüber hinaus werden auch Bürgerinnen und Bürger umfasst, die Kinder unter 18 Jahren haben.
Neben Hessen schließen sich auch Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen dem Pilotprojekt an. Hessen stellt hierfür die notwendigen technischen Programme kostenfrei zur Verfügung.

Warum machen nicht alle Bundesländer mit?
Das Pilotprojekt Die Steuer macht das Amt soll auf eine breitere Basis gestellt werden. Die jetzt teilnehmenden Länder bilden aufgrund ihrer unterschiedlichen Strukturen vielfältige steuerliche Sachverhalte ab. Es sind ost- und westdeutsche Flächenländer sowie ein Stadtstaat dabei. Damit sind umfangreiche Erkenntnisse aus dem ausgeweiteten Pilotprojekt zu erwarten, die allen Bundesländern und dem Bund zur Verfügung gestellt werden. Die Erfahrungen werden in die gemeinsame Arbeit aller Länder in KONSENS einfließen. Aber es liegt im Wesen eines Pilotprojekts, dass es nicht direkt großflächig überall betrieben werden kann. Die Steuer macht das Amt ist immer noch ein Versuch, einen anderen Umgang mit der Steuererklärung und den damit einhergehenden Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zu finden.
Was ist MeinELSTER+?
Neben der Amtsveranlagung gibt es das von Bayern entwickelte Serviceangebot „Steuererklärung per App mit einem Klick“ innerhalb von MeinELSTER+. Es steht voraussichtlich ab Sommer den ELSTER-Nutzenden zur Verfügung – deutschlandweit und damit natürlich auch in Hessen. Es wird als digitaler Service innerhalb des ELSTER-Systems eingeführt, um die Abgabe der Einkommensteuererklärung zu vereinfachen. Der wesentliche Unterschied beider Verfahren liegt im Erfordernis der Abgabe einer Steuererklärung. Während MeinELSTER+ die Erstellung einer Steuererklärung komfortabler gestaltet, verfolgt die Amtsveranlagung das Ziel, die dafür in Betracht kommenden Bürgerinnen und Bürger gänzlich von der Steuererklärungspflicht zu befreien.
Zudem gibt es bislang unterschiedliche Zielgruppen: MeinELSTER+ bedient ledige, kinderlose Arbeitnehmer/-innen und solche Alterseinkünftebeziehende.
Anders als Die Steuer macht das Amt ist MeinELSTER+ kein Pilotprojekt, sondern innerhalb von KONSENS entwickelt. Es kommt daher auch flächendeckend in allen Ländern zum Einsatz.
Beiden Ansätzen ist gemein, dass sie die Möglichkeiten der Digitalisierung mit dem Ziel einer bürgerfreundlichen Einkommensteuerveranlagung verbinden. Erfahrungen aus der Praxis sollen die Grundlage schaffen, niederschwellige Angebote in Zukunft einem immer größeren Nutzerkreis anbieten zu können.
Was ist KONSENS?
KONSENS steht für KOordinierte Neue Software-ENtwicklung der Steuerverwaltung. Dahinter steht der zentrale IT-Verbund von Bund und Ländern, der seit 2007 die steuerliche Softwarelandschaft in Deutschland vereinheitlicht. Ziel ist es, ländereigene Anwendungen durch moderne, zentrale Verfahren abzulösen, um weitere Arbeitsabläufe zu digitalisieren, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Verwaltung effizienter zu gestalten.
Dieses gemeinsame Vorhaben hat die digitalen Voraussetzungen geschaffen, relevante Daten besser verfügbar zu machen und Abläufe durch Automatisierung zu beschleunigen. Das seit 20 Jahren gelebte Prinzip der gemeinsamen Software-Entwicklung ist beispielgebend für die Verwaltungsdigitalisierung. Damit nimmt die Steuerverwaltung eine digitale Vorreiterrolle innerhalb der öffentlichen Verwaltung ein. © HmdF