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Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst in Hessen

Roman Poseck: „Wir haben eine Einigung erzielen können, die sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten als auch die angespannte Haushaltslage berücksichtigt. Hessen bleibt ein attraktiver Arbeitgeber. Gleichzeitig sind die finanziellen Auswirkungen bei diesem Abschluss wesentlich geringer als vor zwei Jahren.“

In der dritten Verhandlungsrunde konnte in der heute Nacht eine Tarifeinigung für Hessen erzielt werden. Gegen 3:30 Uhr haben sich die Gewerkschaften und das Land Hessen auf einen Tarifvertrag mit einer Dauer von 25 Monaten geeinigt. Der Vertrag sieht zwei Gehaltssteigerung vor. Eine erste Erhöhung ist für den 1.07.2026 in Höhe von 3% (mindestens 110 €) vorgesehen. Die zweite Erhöhung erfolgt am 1.10.2027 in Höhe von 2,8%.

Innenminister Roman Poseck zeigte sich nach der Einigung zufrieden:

„Mit diesem Abschluss bleibt Hessen ein attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber. Das deutliche Gehaltsplus von insgesamt 5,8% über gut zwei Jahre kann sich sehen lassen. Es zeigt auch die Wertschätzung für unsere Beschäftigten, die mit großem Engagement an wichtigen Stellen für das Funktionieren unseres Bundeslandes Sorge tragen. Sie sind in ihrem Wirken Stützpfeiler für unseren demokratischen Rechtsstaat und verdienen daher eine angemessene Bezahlung.

Gleichzeitig sind die finanziellen Auswirkungen wesentlich geringer als bei dem Abschluss vor zwei Jahren. Die zusätzlichen Kosten stellen für das Land in Anbetracht der Konsolidierungsnotwendigkeiten immer noch eine echte Kraftanstrengungen dar. Insgesamt sind die Mehrkosten aber noch verkraftbar. Sie liegen bei einer Einbeziehung der Beamten und Versorgungsempfänger in die Erhöhungen für die Gesamtlaufzeit etwas unter einer Milliarde Euro. Der Haushalt hat auch bereits Vorsorge für Erhöhungen in den Jahren 2026 und 2027 in der nun vereinbarten Dimension getroffen.

Es ist beabsichtigt, den Abschluss zeitgleich und systemgerecht auch auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Zuständig dafür ist der Gesetzgeber, also der Hessische Landtag. Mein Ziel ist es, dass bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten auch die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Ausgestaltung der Besoldung der Beamten berücksichtigt werden.

Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder. Dieser Tarifabschluss zeigt, dass dieser Weg richtig ist. Wir weichen an einigen bedeutsamen Stellen von dem Tarifabschluss der übrigen Länder ab. Die Eigenständigkeit dient Land und Beschäftigten gleichermaßen. Denn hierdurch gelingt es, für Hessen passgenaue Lösungen zu finden.

Die Entgelterhöhung fällt in Hessen in beiden Jahren etwas höher aus, als es im Rahmen der Tarifgemeinschaft der Länder vereinbart wurde. Auch das Landesticket wird in Hessen unverändert fortgesetzt werden. Hessenspezifische Verbesserungen sind im Übrigen für die Schicht- und Wechselschichtzulage vereinbart worden. Davon profitieren vor allem die Polizei und der Justizvollzug. Außerdem werden einzelne Eingruppierungen im Rahmen der Entgeltordnung verbessert. So sind zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten und Höhergruppierungen zum Beispiel in den Gerichtskassen und für Betriebsprüfer vorgesehen. Hessen verpflichtet sich mit dem neuen Tarifvertrag auch in Zukunft, Auszubildende zu übernehmen, die zumindest die Abschlussnote „befriedigend“ erzielt haben.

Mit diesem Tarifabschluss gestaltet Hessen die Zukunftsfähigkeit seines Öffentlichen Dienstes. Ich danke allen Beteiligten für die intensiven, aber auch fairen Verhandlungen. Alle Seiten haben wieder einmal die Fähigkeit zum Kompromiss unter Beweis gestellt.“

© Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz