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B49/B54: Lärmschutz ist ein Thema für Ahlbach

In einem Schreiben an den Präsidenten von Hessen Mobil, Heiko Durth, bittet Limburgs 1. Stadtrat Michael Stanke darum, eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B49/B54 im Bereich der Anschlussstelle Ahlbach zu prüfen. Der 1. Stadtrat nimmt sich damit einer Forderung des Ortsbeirats aus dem Limburger Stadtteil an. Klagen über zugenommenen Lärm entlang der Bundesstraße gibt es aus verschiedenen Kommunen zwischen Offheim und Löhnberg.

Der vierspurige Ausbau der B49 im Landkreis Limburg-Weilburg ist schon seit Mitte 2019 abgeschlossen, im vergangenen Jahr wurde die wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Anschlussstellen Offheim und Löhnberg als Kraftfahrstraße ausgewiesen. Verbunden war das mit einer Aufhebung des bis dato geltenden Tempolimits von 100 km/h, nun gilt auf dem Abschnitt Richtgeschwindigkeit 130 km/h, also kein Tempolimit. Das führt entlang der Bundesstraße zu einer höheren Lärmbelastung der Anwohner.

In seinem Schreiben an den Präsidenten von Hessen Mobil macht Limburgs 1. Stadtrat darauf aufmerksam, dass es in Ahlbach schon vor der Aufhebung des Tempolimits von 100 km/h für die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner eine Lärmbelastung gab, was sich auch in verschiedenen Verfahren zu den Lärmaktionsplänen wiederfindet. In dem Bereich des Kontenpunkts B49/B54 gilt heute eine Begrenzung auf 120 km/h. Durch die Anhebung der Geschwindigkeit in diesem Abschnitt sowie durch die Richtgeschwindigkeit von 130/h und damit dem Wegfall einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der übrigen B49 sowie auf einem Abschnitt der B54 bis zur Anschlussstelle Nieder-/Oberweyer habe sich die Lärmproblematik deutlich verschärft.

Stanke weist in seinem Schreiben auch auf die Initiativen des Ortsbeirats sowie des Ortsvorstehers hin. Im November vergangenen Jahres sei Hessen Mobil gebeten worden, eine Prüfung der Lärmbelastung vorzunehmen und sich für lärmmindernde Maßnahmen einzusetzen. Eine entsprechende Prüfung sei Anfang Dezember von Hessen Mobil auch zugesagt worden, allerdings liegen bis dato keine Prüfungsergebnisse vor. Darüber hinaus habe Ortsvorsteher Heinz Nettesheim in einem Schreiben gegenüber dem Regionalbüro Westhessen der Behörde die Zunahme der Lärmbelastung aufgrund der Ausweisung zur Kraftfahrstraße und der Aufhebung des bis dahin geltenden Tempolimits zu Beginn des Jahres verdeutlicht und um lärmmindernde Maßnahmen gebeten.

Der 1. Stadtrat weist in seinem Schreiben auch auf entsprechende Initiativen in Nachbarkommunen hin. Hessen Mobil hat inzwischen einem gemeinsamen Termin mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Kommunen zugesagt, die genaue Terminierung steht noch aus.

Stanke bittet den Präsidenten von Hessen Mobil darum, eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B49 und dem Abschnitt der B54 im Bereich von Ahlbach aus Lärmschutzgründen zu prüfen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die bisherigen Lärmmessungen und -kartierungen die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung mit Umwandlung zur Kraftfahrstraße bereits berücksichtigen. © Stadt Limburg