Verantwortungsvoll handeln: RP – Tipps zum Kauf und sicheren Einsatz von Feuerwerk

Passend zu Silvester: Experten des Regierungspräsidiums Gießen geben Tipps zum Kauf und sicheren Einsatz von Feuerwerk

Gießen. Zum Jahreswechsel werden es viele Menschen wieder ordentlich krachen lassen – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Aber nicht immer verläuft dabei alles glimpflich. Jahr für Jahr gibt es Brände, Verletzte und sogar Tote. „Bei aller berechtigter Freude: Handeln Sie verantwortungsvoll und passen Sie auf, damit Sie sich und Ihre Mitmenschen nicht gefährden und es nicht zu Unfällen oder Bränden kommt. Machen Sie sich vorab schlau und gehen Sie nicht leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern um“, appelliert der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich mit Blick auf die Silvesternacht. In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz. Diese sind auch für die Themen Sprengstoffe und Pyrotechnik zuständig und geben Tipps zum Kauf und zum sicheren Einsatz von Feuerwerk.

 

Wer Feuerwerkskörper erwirbt, sollte nur Produkte nehmen, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa geprüft und zugelassen sind. „Verbraucher erkennen diese am CE-Kennzeichen mit der Kennnummer der benannten Stelle und der Registriernummer“, erklärt RP-Mitarbeiter Alexander Semenov. „Eine Registriernummer könnte zum Beispiel so aussehen: 0589-F2-134956.“ Sein Kollege René Martin ergänzt: „Basteleien sind gefährlich. Auf keinen Fall sollten manipulierte oder selbst hergestellte Böller sowie nicht zugelassene Produkte verwendet werden.“ Ungeprüfte Böller erfüllen nicht die gesetzlichen Vorschriften. Beispielsweise könnten sie vorzeitig explodieren. Sie sind oft auch anders zusammengesetzt. „Sie können verbotene Blitzknallsätze statt Schwarzpulver enthalten, die sie stärker und lauter machen, und schwere Verletzungen verursachen.“

 

Um sowohl Verletzungen als auch Brände zu verhindern, muss einiges beachtet werden. „Halten Sie Abstand zu anderen Personen, besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie besondere Fachwerkhäuser oder Gastanks sowie Abstand zu allem, was schützenswert ist“, betont Semenov. Bei Böllern, Raketen und Batteriefeuerwerk sind das mindestens acht Meter, so die Vorgabe der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Daneben ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten. Beim Anzünden niemals Körperteile über den Feuerwerkskörper halten. Wer Raketen in den Nachthimmel schießen möchte, sollte dabei keine Einzelflaschen verwenden. „Sie fallen beim Zünden leicht um“, weiß René Martin. Er empfiehlt daher, die Flasche in einen Getränkekasten zu stellen. Grundsätzlich gilt auch: Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden.

 

Wie die RP-Experten erläutern, gibt es zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern, die von Privatpersonen gezündet werden dürfen. Zur Kategorie F1 zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, welches bereits von Kindern ab zwölf Jahren verwendet werden darf. Dieses Feuerwerk sollte aber immer unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden. Die Kategorie F2 beinhaltet hingegen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. „Sie gehören nicht in Kinderhände“, appellieren die RP-Experten. Produkte der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist, im Gegensatz zu den Artikeln der Kategorie F1, in diesem Jahr auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt. © RP-Gießen