Gießen/Beselich/Runkel. Da die Kalksteinvorräte des bestehenden Steinbruchs „Schneelsberg NO“ in absehbarer Zeit aufgebraucht sein werden, plant die Firma Schaefer Kalk als Betreiberin die Erschließung und Inbetriebnahme eines neuen Steinbruchs „Hengen Nord“ in Beselich inklusive einer Förderstraße. Der Abbau des hochwertigen Kalksteinvorkommens dient der Rohstoffsicherung und -versorgung. Das unverwertbare Gestein soll in den Steinbruch „Schneelsberg NO“ in Beselich und Runkel verfüllt werden. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat als zuständige Behörde nun den so genannten Neuaufschluss des Steinbruchs „Hengen Nord“ sowie die Änderungsgenehmigung für die Teilverfüllung des bestehenden Steinbruchs „Schneelsberg NO“ immissionsschutzrechtlich genehmigt.
Vorausgegangen sind umfangreiche Genehmigungsverfahren unter Beteiligung aller Fachbehörden zur Beurteilung der verschiedenen Umweltbelange. Bestandteil war unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Geprüft worden sind in den Verfahren insbesondere Auswirkungen durch Erschütterungen, Staub und Lärm, der Naturschutz, der Altbergbau sowie der Grundwasserschutz.
Beide Genehmigungsverfahren wurden mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Das bedeutet, interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen und Einwendungen zu den Vorhaben vorzubringen. Diese betrafen vor allem Belange des Grundwasserschutzes sowie Auswirkungen durch Sprengerschütterungen auf Altbergbau. Die Einwendungen wurden anschließend in einem zweitägigen Termin mit den Einwenderinnen und Einwendern, dem RP Gießen als Genehmigungsbehörde, den betroffenen Fachbehörden sowie der Antragstellerin erörtert. Zu den erhobenen Einwendungen über die vermuteten Auswirkungen von Sprengerschütterungen auf etwaige altbergbauliche Hohlräume wurden weitere Untersuchungen des Untergrunds durchgeführt. Die Kernbohrungen kamen zu dem Ergebnis, dass keine Hinweise auf altbergbauliche Hohlräume existieren. Zudem ergibt sich aus den im Verfahren vorgelegten Sprenggutachten nach Prüfung der Fachbehörden, dass bei den geringen Schwinggeschwindigkeiten für das vorhandene geologische Gefüge keine Veränderungen durch Erschütterungen zu erwarten sind.
Zum Thema Grundwasser entkräfteten zwei weitere Grundwassermessstellen vorgebrachte Bedenken. In den Bescheid aufgenommene Nebenbestimmungen stellen sicher, dass nachteilige qualitative bzw. quantitative Beeinträchtigungen der geschützten Trinkwassergewinnungsanlagen ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Rahmen der fachlichen Prüfung berücksichtigt.
Die Genehmigungsbescheide werden am 9. Februar 2026 im Staatsanzeiger des Landes Hessen, auf der Homepage des RP Gießen sowie im UVP-Portal öffentlich bekannt gemacht. Sie können bereits vorab auf der Homepage des RP Gießen unter „Presse“ (https://rp-giessen.hessen.de/presse/umfangreiches-verfahren-mit-intensiver-beteiligung-der-oeffentlichkeit) eingesehen werden.
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