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Bilanz zur Luftqualität in Hessen 2025 ·Grenzwerte eingehalten, Schadstoffwerte leicht gestiegen

Wiesbaden, 30.03.2026 – Im Jahr 2025 wurden alle geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Feinstaub und Stickoxide eingehalten.
Nach Jahren der kontinuierlichen Verbesserung und einer bereits im Jahr 2024 vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) beobachteten Stagnation sind die Schadstoffkonzentrationen im vergangenen Jahr leicht angestiegen. Die nun abschließend geprüften Messdaten für 2025 zeigen, dass die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM2,5 und PM10) an fast allen Messstellen in Hessen zugenommen hat.
Ein wesentlicher Grund für die höheren Messwerte waren länger anhaltende, austauscharme und kühle Wetterlagen vor allem im ersten Quartal des letzten Jahres. Diese sorgten für stärkere Emissionen und verhinderten gleichzeitig den Abtransport von Schadstoffen. Zusätzlich führte grenzüberschreitender Schadstofftransport zu einer Anreicherung von Feinstaub nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland und darüber hinaus.
In größeren Ballungsräumen und Städten wie Frankfurt, Darmstadt, Kassel, Limburg, Offenbach und Wiesbaden stiegen die Stickstoffdioxid- und Feinstaubwerte im Mittel um 5 % (NO2) bzw. 10 % (PM10) an. Besonders hohe Feinstaubkonzentrationen (PM10) wurden in Kassel und Limburg verzeichnet.
Unabhängig von dieser Entwicklung zeigen die neuen EU-Vorgaben zur Luftqualität, dass auch künftig weiterer Handlungsbedarf besteht. Die ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte sind deutlich strenger als die derzeit gültigen. So wird der neue Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 20 µg/m³ derzeit an 29 städtischen Messstandorten überschritten. Für Feinstaub PM2,5 lag der Jahresmittelwert an fünf städtischen Messstandorten über den zukünftig erlaubten 10 µg/m3. Die nach der neuen Richtlinie zulässigen 18 Überschreitungen des PM2,5-Tagesmittelwerts von 25 µg/m3 wurden im Jahr 2025 an zwei hessischen Stationen übertroffen und an einigen weiteren nur knapp eingehalten.
Die positive Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass Luftreinhaltemaßnahmen wirksam sind. Um die Luftqualität weiter zu verbessern und die zukünftigen EU-Grenzwerte einzuhalten – auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen – sind jedoch zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Entlastung bringen können beispielsweise die Reduzierung des Individualverkehrs, die Stärkung der E-Mobilität sowie die Verringerung von Emissionen aus privaten Kleinfeuerungsanlagen.
Hintergrund
Das HLNUG betreibt ein landesweites Messnetz zur gebietsbezogenen Überwachung und Beurteilung der Luftqualität. An über 30 kontinuierlich betriebenen Luftmessstationen und einer Vielzahl an zusätzlichen Messstellen mit Passivsammlern werden verschiedene Luftschadstoffe, wie zum Beispiel Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10 und PM2,5), Ozon, Kohlenmonoxid oder Schwefeldioxid gemessen. Die rechtlich bindenden und aktuell gültigen Grenz- und Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung festgehalten.
Im Dezember 2024 ist die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun bis Ende 2026 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Die mit der Umsetzung verbundenen neuen Grenzwerte, die ab 2030 EU-weit gelten, sind deutlich strenger als bisher.
Weitere Informationen:
hlnug.de/themen/luft/luftqualitaet
hlnug.de/themen/luft/luftqualitaet/luftmessnetz
hlnug.de/messwerte/datenportal/luftmessnetz

© Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie